Guete abig mitenand. Habe eine Frage. Darf man bei einer Rechnung als zahlende Partei zum Beispiel den Namen der Eltern angeben, obwohl man nicht mehr bei denen wohnhaft ist? Habe einen bekannten, der ständig Rechnungen auf den Namen seiner Eltern ausstellt, damit er diese nicht selbst bezahlen muss. Er wohnt nicht mehr zu Hause und man weiss auch nicht wo er sich zurzeit aufhält. Laut Polizei, können die Eltern den Sohn nicht anzeigen. Stimmt das?? Darf man den Namer der eigenen Familie missbrauchen ohne bestraft zu werden?? Danke schon im Voraus. Lg

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Kommentare

Carolin Metzler

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es gibt meines Erachtens keinen Grund, warum die Eltern den Sohn nicht anzeigen können sollten... Bestellungen auf falschen Namen tätigen fällt unter Betrug (Wohnsitz spielt eigentlich keine Rolle). Ich bestelle auch regelmässig Sachen, die an eine andere Rechnungsadresse gehen (mit Einverständnis der Person), aber trotzdem muss ich dann für die fristgerechte Begleichung der Rechnung sorgen. Ich würde den Eltern aber in einem ersten Schritt empfehlen, alle Rechnungen zurück an das Unternehmen zu schicken mit dem Vermerk, dass sie nichts bestellt haben. Die abweichende Lieferadresse ist ja schon ein Indiz, dass da etwas nicht "stimmt"...

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Serena Catone

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Danke Carolin Metzler. Das hat meine bekannte auch gemacht. Leider ist ihr Sohn momentan nirgendwo angemeldet und man kann ihn anscheinend für seine Taten nicht belangen, da man ihn nicht findet.. hoffe man findet bald ne Lösung

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Sandra Marty

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Dann gilt der Lebensmittelaufenthalt... Würde ich meinen...

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Carolin Metzler

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Aber den lebensmittelpunkt muss man auch erstmal kennen 😉 sie sagt ja, dass man ihn nicht findet und nicht, dass er nirgends angemeldet ist

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Serena Catone

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Also er ist momentan in keiner Gemeinde angemeldet.. was heisst lebensmittelaufenthalt?

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Carolin Metzler

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Ich vermute sie meint lebensmittelpunkt-> dort wo er sich aufhält... Also 'lebt'.... Das kann ja auch bei einem kollegen oder so sein

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Serena Catone

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Ah ok. Ja dies wissen wir nicht. Niemand weiss wo er sich zur Zeit aufhält..

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Sandra Marty

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Serena geh auf die Oumbutsstelle in deiner Wohngemeinde und lass dich beraten.. Was du/ihr machen könnt.. nebst der Ware retournieren.

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Petra Lienhard

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Angeben kann man wenn man will,aber das ist Urkundenfälschung.Und ehrlich gesagt ne fiese Sache,den Namen der Eltern anzugeben,in er Hoffnung sie bezahlen.Das kann ich fast nicht glauben,das sie ihn nicht anzeigen können.Er macht betrug,und Urkundenfälschung....

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Carolin Metzler

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Wo genau ist das urkundenfälschung?

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Petra Lienhard

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Urkundenfälschung,ist wenn man eine Unterschrieft der Eltern fälscht.Und wenn man doch Sachen bestellt muss man doch die Unterschrieft angeben oder?

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Carolin Metzler

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Nein - wenn ich im internet irgendwas bestelle unterschreib ich nirgendwo....

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Petra Lienhard

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Das ist klar,muss wohl was falsch gelesen haben.Sorry

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