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Grüezi Zusammen 🙂
Kurze Frage, wenn man eine rückwirkende Alimenten Auszahlung vom Gericht zugesprochen bekommen hat und keine Abtretungsvereinbarung diesbezüglich beim Sozialamt vorliegt, kann es dennoch vom Sozialamt gepfändet werden??
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Grüezi Zusammen 🙂
Kurze Frage, wenn man eine rückwirkende Alimenten Auszahlung vom Gericht zugesprochen bekommen hat und keine Abtretungsvereinbarung diesbezüglich beim Sozialamt vorliegt, kann es dennoch vom Sozialamt gepfändet werden??
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Kommentare
Di, 27/02/2018 - 10:58
Eveline Gutmann
sicher kann das angerechnet werden.
Di, 27/02/2018 - 11:16
Sandra Schnelli-Kehrli
sind alimenten nicht unpfändbar ?
Di, 27/02/2018 - 11:30
Rahel Citossi Müller
Nein, die sind pfändbar und werden voll angerechnet
Di, 27/02/2018 - 11:32
Sandra Schnelli-Kehrli
Rahel Citossi Müller war mir nicht sicher weiss nur die nichtserwerbstätigen kinderzulagen der sva sind nicht pfändbar
Di, 27/02/2018 - 15:01
Rahel Citossi Müller
Iv renten, leib und waisenrenten auch nicht....aber anrechenbar beim sozialamt ist alles
Di, 27/02/2018 - 11:36
Catharina Lüchinger
sind pfändbar joo
Di, 27/02/2018 - 13:29
Ciara Gomez
Ja, leider:
https://www.saldo.ch/artikel/d/kann-man-mir-die-alimente-pfaenden/