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Grüezi mitenand
Churzi frag betreffend Arbetsbewilligung.
Italiener chunt id Schwiiz, findet en job und bechunt vom arbetgeber e wohnig zur verfüegig über. Alles guet und recht. Er hät en befristete arbetsvertrag vo 5 jahr becho. Welli arbetsbewilligung chunter über?
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Grüezi mitenand
Churzi frag betreffend Arbetsbewilligung.
Italiener chunt id Schwiiz, findet en job und bechunt vom arbetgeber e wohnig zur verfüegig über. Alles guet und recht. Er hät en befristete arbetsvertrag vo 5 jahr becho. Welli arbetsbewilligung chunter über?
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:46
Patrick L. Surber
B
Mi, 27/09/2017 - 15:46
Arianna Tapia Alvarez Mazzotta
B
Mi, 27/09/2017 - 15:46
Luisa Toma
Und wie ist es mit der freundin? Sie arbeitet (noch) nicht. Besteht einfach di 3 monate als arbeits suchende und muss dann gehen oder bekommt sie eine Jahresbewilligung?
Mi, 27/09/2017 - 15:46
Arianna Tapia Alvarez Mazzotta
Müsste nach 3 monaten wieder gehen
Mi, 27/09/2017 - 15:46
Luisa Toma
Ausser sie würden im dieser zeit heiranten richtig?
Mi, 27/09/2017 - 15:46
Arianna Tapia Alvarez Mazzotta
Genau aber dan bekommt auch sie B
Mi, 27/09/2017 - 15:46
Luisa Toma
Okay danke dir für di info somit wurden meine worte bestätigt ??
Mi, 27/09/2017 - 15:46
Patrick L. Surber
Sie muss nicht nach drei Monaten ausreisen. Sie muss sich dann beim Migrationsamt des Wohnkantons melden: https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/eu/fza/personenfreizuegigkeit/fact...
Mi, 27/09/2017 - 15:46
Patrick L. Surber
Es hat zwar einen Abschnitt (Recht auf Familiennachzug) im verlinkten PDF, aber der nächste (Bewilligungspflicht) bezieht sich auf eine beliebige nichterwerbstätige Person.
Mi, 27/09/2017 - 15:46
Luisa Toma
Meinst du den teil wo steht wenn diejenige person genügend finanzielle mittel hat? Hm.... naja dann müsste der freund für die frwundin aufkommen und bekommt dann so einfach eine bewilligung?
Mi, 27/09/2017 - 15:46
Patrick L. Surber
Ich denke schon. Wir haben schliesslich (noch) die Personenfreizügigkeit.
Mi, 27/09/2017 - 15:46
Luisa Toma
Okay.... wäre mir neu das man einfach mal so länger als 3monate in der schweiz bleiben darf ohne zu arbeiten und auf andere kosten leben darf.
Mi, 27/09/2017 - 15:46
Patrick L. Surber
Nicht einfach so. Man muss beim Amt vorstellig werden.
Mi, 27/09/2017 - 15:46
Luisa Toma
Ja bis auf das.... aber was lauft nachdem? Ist man im Auge des migrationsamt? Oder machen die dann druck um job zu finde, sprache zu lernen ect?
Mi, 27/09/2017 - 15:46
Arianna Tapia Alvarez Mazzotta
Nein er muss einfach für alles aufkommen bis sie einen Job hat aber zum putzen findet man schnell was oder in einem restaurant in der küche am besten in einem Italienischen wegen der sprache und dan kann sie auch mit dem arbeitsvertrag ein B machen lassen