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Grüße an alle,
ich habe ein Problem....
Habe gestern dem einen Spüler gesagt, er solle doch bitte einen Zettel schreiben für den Spüler heute, dass er doch bitte die Kartoffeln schälen soll, habe den Zettel gesehen, er wurde also geschrieben.
Als ich heute in die Küche komme, sind die Kartoffeln nicht geschält.
Ich bin darauf zum Spüler und habe ihn gefragt ob er denn den Zettel nicht gelesen hat, und er grinst nur fett und sagt, "Zettel, ich nix wissen."
Darauf bin ich von ihm weggegengen und habe laut vor mich her gesagt: "ach fick dich doch",
Küchenchef hat das gehört und mich direkt nach Hause geschickt und will mich jetzt kündigen lassen.
Ich weis, das mein Verhalten nicht gerade angemseen war, aber kann ich deswegen einfach so gekündigt werden?
Danke schon mal für eure Antwort.
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Grüße an alle,
ich habe ein Problem....
Habe gestern dem einen Spüler gesagt, er solle doch bitte einen Zettel schreiben für den Spüler heute, dass er doch bitte die Kartoffeln schälen soll, habe den Zettel gesehen, er wurde also geschrieben.
Als ich heute in die Küche komme, sind die Kartoffeln nicht geschält.
Ich bin darauf zum Spüler und habe ihn gefragt ob er denn den Zettel nicht gelesen hat, und er grinst nur fett und sagt, "Zettel, ich nix wissen."
Darauf bin ich von ihm weggegengen und habe laut vor mich her gesagt: "ach fick dich doch",
Küchenchef hat das gehört und mich direkt nach Hause geschickt und will mich jetzt kündigen lassen.
Ich weis, das mein Verhalten nicht gerade angemseen war, aber kann ich deswegen einfach so gekündigt werden?
Danke schon mal für eure Antwort.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:49
Susan Stadelmann
Hmm schwierig, ich denke er kan dir eine verwarnung geben, aber direkt kündigen? Hmm was steht im vertrag? Red doch mal mit ihm und erklär ihm die Situation wie es war...
Fr, 02/06/2017 - 16:49
Karin Fo
Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass du unbefristet in dem Unternehmen angestellt bist. Richtig?
Man muss hier unbedingt unterscheiden, ob es sich um eine ordentliche oder um eine fristlose Kündigung handelt?!
ordentliche Kündigung: OR 335 ff.
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich von Arbeitnehmer oder Arbeitgeber jederzeit gekündigt werden. Allerdings müssen die Kündigungsfristen eingehalten werden. Die solltest du in deinem Arbeitsvertrag finden! Für eine ordentliche Kündigung brauch es keinen speziellen Grund.
fristlose Kündigung: OR 337 ff.
Wenn wichtige Gründe vorliegen können Arbeitgeber oder Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen. D.h. die Kündigungsfristen müssen nicht eingehalten werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf.
Fr, 02/06/2017 - 16:49
Schauenburg Tom
Nein ich bin befristet angestellt.
Fr, 02/06/2017 - 16:49
Karin Fo
ok dann stellt sich noch die Frage, ob vertraglich eine Probezeit vereinbart wurde? und wenn ja, ob du dich noch in der Probezeit befindest oder nicht?
Fr, 02/06/2017 - 16:49
Schauenburg Tom
Die Probezeit beträgt zwei Monate, beginn war der 30.11
Fr, 02/06/2017 - 16:49
Schauenburg Tom
also ja ich bin noch in der Probezeit, demnach dürfen sie das wohl :-(
Fr, 02/06/2017 - 16:49
Ramona Landolt
Erklär es deinem chef nochmal und entschuldige dich. Ich hoffe es gibt nur eine abmahnung, kann ja vorkommen das einem mal was rausrutsch auch wenns natürlich nicht super war. Halt uns bitte auf dem laufenden würde mich wunder nehmen wie dein chef reagiert hat
Fr, 02/06/2017 - 16:49
Karin Fo
Ein befristetet Vertrag kann grundsätzlich nicht vorzeitig aufgelöst werden, sondern er endet nach der vereinbarten Dauer. Eine fristlose Kündigung ist allerdings auch bei einem befristeten Vertrag möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (siehe meinen Kommentar oben). Wenn aber bei einem befristeten Vertrag eine Probezeit vereinbart wurde, so kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen gekündigt werden. Wichtig ist hier noch, dass die Länge der Probezeit in einem angemessenen Verhältnis zur vereinbarten Vertragsdauer stehen muss.
Ich würde dir unbedingt raten, dich bei dem betreffenden Arbeitskollegen zu entschuldigen und mit deinem Chef nochmals das Gespräch zu suchen. Ein guter Chef sollte diese Geste zu schätzen wissen. Falls dein Chef dir aber tatsächlich kündigen sollte muss er wie gesagt die 7 Tage Kündigungsfrist einhalten. D.h. in dieser Zeit schuldet er dir grundsätzlich deinen Lohn, du musst aber in dieser Zeit auch noch deine Arbeitsleistung erbringen. Du kannst und solltest also nicht einfach zu Hause bleiben.
Fr, 02/06/2017 - 16:49
Schauenburg Tom
Hat sich soweit geklärt, es ist letztlich nur ein Vorwand weil es wirtschaftlich nicht so gut klappt wie es soll, hatte das Gespräch mit dem Hoteldirektor wo ich mir erst vorwerfen lassen musste wie unzureichend meine Leistung wäre, nach etlichen Gegenargumenten wurde mir dann eröffnet das es auch und vor allem wegen der wirtchaftlichen Lage sei. Naja im Recht sind sie weil ich zwei Monate Probezeit habe und die Probezeit Ende Januar endet. Ich wage mir mal kein Urteil über die Zusammenhänge, aber ich fühle mich leicht verheizt.