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Gluten Morgen & schoenen Sonntag!
Kurze Frage, wir ( Familie mit zwei Kinder) leben hier & haben B Visa. Aus beruflichen Gruenden, muessten wir evtl. in die USA zurueck ziehen. Koennten wir hier in der Schweiz weiterhin eine Krankenversicherung haben? Unser Sohn hatte einen Unfall - wurde falsch behandelt & jetzt klagen wir gegen die Aerzte & Krankenhaus . Vielen Dank im voraus.
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Kurze Frage, wir ( Familie mit zwei Kinder) leben hier & haben B Visa. Aus beruflichen Gruenden, muessten wir evtl. in die USA zurueck ziehen. Koennten wir hier in der Schweiz weiterhin eine Krankenversicherung haben? Unser Sohn hatte einen Unfall - wurde falsch behandelt & jetzt klagen wir gegen die Aerzte & Krankenhaus . Vielen Dank im voraus.
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Kommentare
So, 21/10/2018 - 11:35
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Klage u d Krankenkasse sind 2 verschiedene Dinge.
Klage kann weiter gezogen werden, ist aver sicherlich über diese Distanz nicht einfacher u d wohl auch teurer (Übersetzungen bei Untersuchungen z.b.).
Krankenkasse kann nicht hier abgeschlossen sein, wenn der Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ist.
Laura Viglino-Rychener Händ ihr do scho mol gfroget, evt. chönnt die Euch helfe?
http://patientenstelle.ch/
Vera Beutler Dieser Artikel zeigt auf, unter welchen Bedingungen man sich trotz Wohnsitz im Ausland bei einer Schweizer KK versichern kann: https://www.lex4you.ch/de/monatsthemen/ich-leide-an-neurodermitis-weil-e...
Didier Mbiyavanga Nein die Krankenkasse ist nur für die Personen die in der Schweiz ?? wohnhaft ab 3. Monat obligatorisch! USA Tarife sind in der Schweiz ?? nicht anerkannt
Kurt Egli Wer den Verdacht hegt, Opfer eines Behandlungsfehlers zu sein, sollte folgendermassen vorgehen:
-Verlangen Sie vom Arzt oder Spital eine Kopie der Krankengeschichte inklusive allfälliger externer Abklärungen, falls nötig auch von Röntgenbildern und Operationsberichten. Dies ist in der Regel kostenlos.
-Lassen Sie von einer Patientenberatungsstelle vorabklären, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Die häufigsten sind: Fehler bei chirurgischen Eingriffen und bei deren Nachbehandlung, falsche Diagnose sowie Fehler infolge überlasteter Spitalabteilungen (vor allem im Notfalldienst). Achtung: Hat ein Arzt Sie nicht genügend über die möglichen Folgen einer Behandlung aufgeklärt, muss er für alle Risiken, die mit dem Eingriff verbunden sind, geradestehen – selbst wenn die Behandlung korrekt war.
-Machen Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend, man muss Fristen einhalten. Geht es um eine schwere Schädigung, sollten Sie unbedingt sofort einen spezialisierten Anwalt beiziehen.
-Kommt mit der Versicherung des Arztes keine Einigung zustande, müssen Sie klagen. Vorsicht: Das Verfahren ist riskant und kann teuer werden. Es ist von Vorteil, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.
Quelle:K-Tipp