Gestern kam ein jüngerer Herr zu mir in den Laden. Er erzählte, dass er einen Werbekatalog in meiner Region herstellen möchte. Ich fand die Idee eigentlich gar nicht schlecht. Ich dachte zudem, gibst dem jungen Mann (im Alter meiner erwachsenen Kinder) eine Chance und beteiligst dich mit einem einmaligen Inserat von Fr. 75.-. Soweit so gut. Das war alles mündlich. Am Ende des Gespräches sagte er so beiläufig, er müsse das Geld aber VOR dem Druck haben, sonst könne er den Druck nicht bezahlen. Das machte mich stutzig. Wie würdet ihr vorgehen? Bin ich jetzt verpflichtet, die 75.- zu zahlen, auch wenn ich Gefahr laufe, dass danach nichts passiert? Wir haben nichts schriftliches. Aber ein mündlicher Vertrag gilt ja auch. Kann ich mich rechtlich trotzdem noch irgendwie absichern? Danke für euren Input.

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Kommentare

Annelise Schnyder

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Lass die finger davon, da wird nie ein inserat draus. Oder hast du ein exemplar gesehen? Ein seriöses unternehmen macht solche verträge immer schriftlich oder bestätigung per mail. Die rechnung wird immer erst nach dem druck versendet. Normalerweise ist ein mündlicher vertrag gültig, ohne zeugen schwer zu beweisen. Mach ihm klar, ohne vertrag und quittung keine bezahlung

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Nussbaum-Ludwig Beata

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Geht das auch, wenn ich heute, einen Tag danach per Mail mitteile, dass ich aufgrund dieser Tatsache zurückziehen will? Greift da das Hausierergesetz nicht? Das müsste doch auch eine Art Kündigungszeit geben?

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Claudia Wild

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Ja das greift. Der Preis ist schon komisch günstig...

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Nussbaum-Ludwig Beata

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Ich habe ihm heute angerufen und gesagt, dass ich mich zurückziehen möchte. Er hat es am Telefon so akzeptiert. Ich hoffe nicht, dass er später doch noch mit Forderungen kommt. ... (Claudia, das wäre ei 1/8-Inserat gewesen. Etwas grösser als eine Kreditkarte.) ... Mein Geschäftsnachbar sagte mir soeben, dass bei uns Geschäften das Hausierergesetz nicht greifen würde. Der Mann war als Vertreter bei mir im Geschäft und hat mit mir einen mündlichen Vertrag abgeschlossen. (Hoffe, es gibt kein "Nachspiel". Vom Thema her könnte der Thread eigentlich geschlossen werden. Trotzdem würde es mich interessieren, wie das genau ist mit dem Hausierergesetz in Geschäftslokalen. Kann mir da jemand, der nicht Laie ist, Auskunft geben?

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Gaby Nehme

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Verbindlich ist es erst, wenn Du NACH seiner Mitteilung um Vorauszahlung was unterschreibst. Schliesslich muss man erst die Bedingungen kennen, bevor man von einem Vertrag reden kann.

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Annelise Schnyder

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Wie will er beweisen, dass du dem vertrag zugestimmt hast. Du hast ja nichts unterschrieben und zeugen gibt es sicher auch nicht. Also, da steht aussage gegen aussage. Und für 75 franken wird er kaum vor gericht gehen. Also hake das ganze unter glück gehabt ab und suche dir für eine nächste werbung ein seriöses unternehmen.

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