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gestern erhielt ich diese vorladung, ohne die geringste ahnung worum es hierbei gehen könnte. ich entsorge nicht wild, und es belastet mich sehr in dieser vorladung als beschuldigte person dargestellt zu werden, ohne zu wissen weshalb. dieses vorgehen schockiert mich, hatte noch nie im leben mit so etwas zu tun und weiss nun nicht wie ich damit umgehen soll. mich plagt zudem die gegenwärtige ungewissheit stark, denn ich habe gestern sofort angerufen, doch die zuständige person ist erst am dienstag wieder erreichbar. das ganze schlägt mir somit enorm auf die nerven. kann mir jemand bitte näher sagen worum es sich hier handeln könnte und wie ich mich dabei verhalten soll. muss ich da meine rechtschutzversicherung einschalten und wie weiter? bin um jede fachlich kompetente auskunft und hilfe dankbar.
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gestern erhielt ich diese vorladung, ohne die geringste ahnung worum es hierbei gehen könnte. ich entsorge nicht wild, und es belastet mich sehr in dieser vorladung als beschuldigte person dargestellt zu werden, ohne zu wissen weshalb. dieses vorgehen schockiert mich, hatte noch nie im leben mit so etwas zu tun und weiss nun nicht wie ich damit umgehen soll. mich plagt zudem die gegenwärtige ungewissheit stark, denn ich habe gestern sofort angerufen, doch die zuständige person ist erst am dienstag wieder erreichbar. das ganze schlägt mir somit enorm auf die nerven. kann mir jemand bitte näher sagen worum es sich hier handeln könnte und wie ich mich dabei verhalten soll. muss ich da meine rechtschutzversicherung einschalten und wie weiter? bin um jede fachlich kompetente auskunft und hilfe dankbar.

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Kommentare
Sa, 27/01/2018 - 18:13
Ciara Gomez
Hi Anonym. Da passiert wohl gar nichts ausser, dass du zunächstmal zu den Anschuldigungen befragt wirst. Du sagst ja selbst, du warst es nicht.
So könnte es für denjenigen blöde laufen, wenn er Dich zu unrecht beschuldigt. Eine Anschuldig ohne Beweise wird wohl kaum bestand haben. Den Rechtsschutz wirst Du wohl erst brauchen, wenn Beweise vorliegen, dass Du es warst.
Ich würde mir da an Deiner Stelle überhaupt keinen Kopf machen. LG ????????????
Sa, 27/01/2018 - 18:36
Walter Büchi
der vorladung ist jedenfalls folge zu leisten. man kann die aussage aber auch verweigern.
https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/polizeivorladung-muss-die-polize....
So, 28/01/2018 - 09:41
Andreas Georg
Geh in jedem Falle hin, hoere mal zu, und ueberlege anschliessend, was Du tun willst. Vielleicht erklaert sich die Sache sofort. Wird Dir etwas vorgeworfen, lass Dir Beweise geben, aber unterschreibe vorderhand Nichts. Daumen hoch und viel Erfolg
So, 28/01/2018 - 11:16
Andreas Georg
Eine Vorladung heisst auch, da ist nicht alles klar. Der Staat will die Person anhoeren und ihr Gelegenheit geben, ihre Wahrnehmung der Sachverhalte darzustellen.
So, 28/01/2018 - 11:20
René von Allmen
In wie vielen Foren kommt diese Frage denn noch?? Eine Einvernahme ist eine schlichte Befragung, wo ist das Problem?
So, 28/01/2018 - 15:07
Robert Schweng
René von Allmen also ich finde es eher amüsant. Denn als wir vor 3 Jahren angefangen haben wollte uns eigentlich kein Jurist helfen kostenlos Fragen zu beantworten.
Heute streiten Sie sich anscheinend schon um die Rechtsfragen! 😉