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Gesperrte strasse wegen radrennen
Wir haben hier am mittwoch und samstag-sonntag ein radrennen. In dieser zeit ist die komplette hauptstrasse bei uns gesperrt. Ein infoblatt kam bisher nicht (was ich recht frech frech finde) aber wir konnten nun auf einer homepage die info holen, dass in dieser zeit nur anwohner (durch ausweisen) zufahren dürfen. Dies sei mit der polizei abgesprochen! Besucherparkplätze fürs radrennen gibt es 3 dörfer weiter, die zu fuss etwa 1h von hier sind.
Scheinbar ist es allen anderen autos nicht gestattet, in dieser zeit in unser dorf zu gelangen. Dürfen die uns wirklich verbieten, dass wir in der zeit besucher haben, die auf grund unserer wohnlage gezwungenermassen mit dem auto kommen müssen!?
Werde morgen natürlich noch auf der gemeinde anrufen, aber ist das wirklich rechtens??
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Gesperrte strasse wegen radrennen
Wir haben hier am mittwoch und samstag-sonntag ein radrennen. In dieser zeit ist die komplette hauptstrasse bei uns gesperrt. Ein infoblatt kam bisher nicht (was ich recht frech frech finde) aber wir konnten nun auf einer homepage die info holen, dass in dieser zeit nur anwohner (durch ausweisen) zufahren dürfen. Dies sei mit der polizei abgesprochen! Besucherparkplätze fürs radrennen gibt es 3 dörfer weiter, die zu fuss etwa 1h von hier sind.
Scheinbar ist es allen anderen autos nicht gestattet, in dieser zeit in unser dorf zu gelangen. Dürfen die uns wirklich verbieten, dass wir in der zeit besucher haben, die auf grund unserer wohnlage gezwungenermassen mit dem auto kommen müssen!?
Werde morgen natürlich noch auf der gemeinde anrufen, aber ist das wirklich rechtens??
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Kommentare
So, 24/06/2018 - 10:32
Robert Schweng
Robert Schweng Mirjam Baschnagel ich denke mal ja.
Nur weil Sie nicht mitbekommen haben, muss das nicht heissen das die anderen Dorfbewohner davon nichts wussten.
Wenn die Rennleitung das Startdatum nicht früh genug bekannt gegeben hätte, dann würde dieses Rennen wohl ohne Teilnehmer stattfinden. 😉
Armin Moser lueg im gmeindsblatt da hät gmeind secher uusgshribe.
Oliver Derrer Solche Änderungen des Verkehrsregimes müssen 30 Tage im Voraus im Amtsblatt publiziert werden. Die Einschränkungen sind - so mühsam es klingt - legal.
Thomas Berger Seisch dene diä söllet doch die Schwyzer Meisterschaft verschiebe, ihr chömmet Bsuech über!!! 🤣😂
https://www.srf.ch/news/regional/aargau-solothurn/rad-sm-2018-grosses-fe...
Oliver Derrer Vielleicht könnten Rücksprachen mit der örtlichen Polizei gemacht werden, damit Ausnahmen für die Zufahrt (Bewilligungen) gesprochen werden...
Cindy Zwyssig Das sind 2 halbe und ein ganzer Tag. Ich find das jetzt nicht so schlimm, besonders weil ihr als Anwohner ja trotzdem passieren könnt... Müssen die Besucher halt vor bzw. nach der Sperrzeit des jeweiligen Tages an- und abreisen...
Yasmine Ziltener Kenne ich.. haben wir mehrmals im jahr.. Markt.
Aber wenn dein besuch angehalten wird und sagt.. das er zu euch muss.. darf er das sicher.
Rosati Richard Naja, wenn es während der Fahrt nicht lesbar ist, dann könnte man kurz anhalten und lesen gehen. Auf jedenfall sieht man ja eine Änderung und man hätte sich informieren können. Bestimmt wussten welche die dort wohnen etwas davon. Und ja. Das darf man. Denn eine Straßensperrung macht nicht einfach die rennleitung einfach so, sondern bespricht dies mir der kantonspolizei