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Geschätzte Gruppenfreunde im Namen einer Freundin hätte ich folgende Frage.
Juristisch: Wem gehört das Trinkgeld im Service? (Café/Restaurant)
Moralisch: Wem gebt Ihr das Trinkgeld und was erwartet Ihr wer es bekommt? Oder gebt Ihr gar Trinkgeld mit dem Hinweis, fürs Team, für den Verein, für die Küche oder aber für Dich?
Bitte gebt doch auch die Antworten mit J oder M damit ich unterscheiden kann.
Besten Dank
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Geschätzte Gruppenfreunde im Namen einer Freundin hätte ich folgende Frage.
Juristisch: Wem gehört das Trinkgeld im Service? (Café/Restaurant)
Moralisch: Wem gebt Ihr das Trinkgeld und was erwartet Ihr wer es bekommt? Oder gebt Ihr gar Trinkgeld mit dem Hinweis, fürs Team, für den Verein, für die Küche oder aber für Dich?
Bitte gebt doch auch die Antworten mit J oder M damit ich unterscheiden kann.
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Kommentare
So, 29/04/2018 - 12:58
Robert Schweng
Robert Schweng M:
Ich finde es moralisch schon verwerflich, wenn man sich vom Trinkgeld etwas zu Essen kauft.
Es heisst ja schliesslich Trinkgeld! 😉
Andreas Thanner J:
Es gibt kein Gerichtsurteil in dem ein Trinkgeld eindeutig zugesprochen wird. Nach der Gesetzesänderung (irgendwann in den 90ern) war das Trinkgeld keine Pflicht mehr, respektive die Servierkraft hatte keinen rechtmässigen Anspruch mehr auf ein Trinkgeld. Der L-GAV sieht vor, dass der vereinbarte (mindest) Lohn eine 100% Entschädigung darstellt für die erbrachte Arbeitsleistung.
Fazit: Kommt es zum Rechtsstreit wird irgend ein Gericht nach bestem Wissen und Gewissen urteilen.
M: Trinkgeld gehört zu 50% der Küche. Eine gute gastronomische Leistung ist eine Mischung aus Küche und Service. Auch das schlechteste Essen kann schön serviert werden und umgekehrt. Deshalb gilt nach meiner moralischen Auffassung eine Verteilung von 50% auf Service und Küche und in den Kategorien nach Stellenprozenten/Arbeitsstunden.
Thomas Berger S'Trinkgeld ghört eigentli dem, ders überchunnt (L-GAV):
>>Es besteht keine gesetzliche Regelung, jedoch darf das Trinkgeld nicht zweckentfremdet werden (bspw. für Kassenmanko etc.). Ohne gegenteilige Vereinbarung oder anderslautende Anweisung des Gastes gehört das Trinkgeld dem Mitarbeiter, der das Trinkgeld in Empfang nimmt.<<
http://l-gav.ch/fragen-antworten/art-10-mindestloehne/
Walter Büchi seit dem 1. juli 1974 ist das trinkgeld in der schweiz im preis inbegriffen!
https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/themen/konsum/trinkgel...