Gemeinsames Sorgerecht / Verlassen der schweizer Landesgrenze

Kann mich jemand genau aufklären, allenfalls mit Angabe einer Niederschrift ob der andere Elternteil informiert werden muss wenn mit dem Kind die schweizer Landesgrenze verlassen wird? Es geht nicht um Umzug, sondern Ausflüge und Wochenende.

Danke euch

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Kommentare

Anny Ghaddar

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Da es gemeinsame Sorgerecht gibt, wie so mit dem anderen Elternteil nicht in Ruhe besprechen, wie er/sie es haben möchte, bzw. wünscht?

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Nadia Kiener

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das war nicht meine Frage ? Ich möchte es RECHTLICH wissen. Wie sie es gestalten geht mich nichts an

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Robert Schweng

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Also, rechtlich gesehen ist es so: sobald das Kind dem anderen Elternteil übergeben wird, hat dieser auch die Obhut über das Kind. Er kann bestimmen wo er sich mit dem Kind aufhält, solange es dem Kind nicht schadet. Die Mutter kann doch auch mit dem Kind einen Ausflug ausserhalb der Schweiz machen, weshalb sollte es dann Vater nicht dürfen oder können?

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Nadia Kiener

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nicht nur vom Kindsvater, auch Kondsmutter!!!

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Robert Schweng

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Wie alt ist denn das Kind?

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Nadia Kiener

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bald 5

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Robert Schweng

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Nein, da muss meines Erachtens nicht informiert werden. Stell Dir mal vor Du wohnst in Rheineck, da kannst Du schnell zu Fuss über die Brücke nach Österreich, das sind zu Fuss 3 Min. Eine Informationspflicht besteht für Ärtzte, Schulen und Behörden gegenüber beiden Elternteilen. Es wäre doch auch schwierig bei streitenden Elternteilen gegenseitig auf Informationspflicht zu bestehen, meinst Du nicht?
Man kann ja auch nicht immer im voraus sagen, ob man eingeladen wird, ein spezieller Anlass
stattfindet, etc.
Übrigens war das bei mir genauso geregelt: die Kindesmutter musste mir immer den Pass
von meinem Sohn mitgeben, damit ich mit Ihm meine Familie in DE besuchen kann.
Wenn das Kind bald 5 ist, kann man ja das Kind fragen, wo es war!
Daher verstehe ich nicht warum man vorher vom anderen Elternteil Wissen möchte
wo man mit dem Kind hingeht?

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Nadia Kiener

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Das Elternpaar ist nicht mehr verstritten und die Kindsmutter gibt bei jedem Besuch den Pass mit. Sie möchte einfach wissen, ob es einen rechtlichen Anspruch gibt zu wissen wenn das Kind die schweizer Landesgrenze verlässt, da der Kindsvater sich leider schon einmal geweigert hat das Kind zurück zu bringen und die Polizei eingeschaltet werden musste. es geht NUR DRUM OB SOLCH EIN ANSPRUCH BESTEHT

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Robert Schweng

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Nein ein solcher rechtlicher Anspruch besteht nicht. Habe oben genug Beispiele gebracht. Der Vater hat in 5 Jahren sich einmal geweigert das Kind zurück zu bringen? Gab es Gründe und Ist denn das KESB bereits involviert (Beistandschaft)?

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Keko Keko

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Ueber allem steht das Kindswohl!! Wenn es dem Kind gefällt, dass man über Landesgrenzen zusammen verreist, wieso soll ein Kindsvater oder die Kindsmutter was dagegen haben oder die KESB. Bin der Meinung, das ein Kind auch intensiver, statt diese gesetzliche minimale Besuchsrecht/ Kontakt zu seinen beiden Eltern haben muss/ darf. Um mich als Beispiel zu nenne. Ich habe fast täglich, oder auch sogar mehrmals mit meinen Kinder Kontakt. Diese minimale all 2 Wochen Circulus ist extrem wenig und veraltete Formel. Kontakt muss nach Bedarf oder nach Rücksprache möglich sein.

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Carolin Metzler

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(admin) betreffend Ferien / Ausflüge besteht kein Informationsrecht. Lediglich bei einer Wohnsitzverlegung des Kindes ins Ausland müssen beide Eltern zustimmen, solange sie gemeinsam das Obhutsrecht haben.

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Sabrina Pfluger-Fahrni

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Also wir wollten in den Urlaub mit dem Flugi. Die ID von dem Sohn meines Mannes aus 1. Ehe (gemeinsames Sorgerecht, Wohnrecht bei Mami) war abgelaufen. Mussten einen Notpass am Flughafen machen. Dafür mussten wir von seinem Mami Notfall eine schriftliche Bestätigung einholen, dass er mit uns ins Ausland in die Ferien darf ?

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Carolin Metzler

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Da gehts denn aber drum, dass ihr für den pass die Bestätigung gebraucht habt. Wenn ihr einen gültigen pass gehabt hättet, hättet ihr einfach fliegen können.

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Nadia Kiener

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Ich habe auch KEINE Bestätigung für den Pass gebraucht

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Carolin Metzler

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Du brauchst einfach die zustimmung der / des sorgerechtsberechtigten

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Nadia Kiener

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wir haben GETEILTES Sorgerecht und war null Problem den Pass und ID zu beantrageb

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Robert Schweng

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(Admin) Du meinst gemeinsames Sorgerecht. Und nochmal nein, der andere Elternteil muss nicht über Ausflüge und Wochenenden informiert werden. Du hast doch gesagt, dass Sie nicht streiten, warum nicht einfach fragen? Ein Recht auf die Info besteht allerdings nicht.

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Carolin Metzler

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Sind beide Eltern Inhaber der elterlichen Sorge, genügt für die Beantragung eines Ausweises die Unterschrift eines sorgeberechtigten Elternteils, wenn von der Zustimmung des anderen ausgegangen werden kann.

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Carolin Metzler

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Wenn es um einen notpass am flughafen geht, gehe ich davon aus, dass die zustimmung nicht vermutet wird sondern abgeklärt wird...

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