Geht um gütertrennung und es geht darum das die ehefrau eine abtrittserklärung unterschrieben hat. Da der besitzer im gefängnis sitzt.
Es geht um einen hund der durchs veterinärsamt beschlagtnahmt worden ist. Nun fächtet der besitzer dies han. Liegt ca 1,5 jahre schon zurück.

Er hat den hund schon vorher im besitz gehabt. Dan hat er geheiratet. Kam dan ins gefängnis.
Der tierschutz hat dort kurze zeit später einen schutzwelpen abgeholt wegen vernachlässigung.
Der Tierschutz schaltete das Vererinäramt ein da eben noch ein hund( der vom gefängnisinsassen) war.
Sie haben der Ehefrau auflagen verordnet und haben kontroll besuche gemacht. Beim letzten kontrollbesuch am 22.4.15 wurde der Hund vor Ort durch das vetamt beschlagnahmt. Die Ehefrau hat eine verzichtserklärung unterschrieben.
Am 25.4.15 habe ich den Hund zu mir geholt. Habe einen schutzvertrag mit dem Tierschutz und die absegnung vom vetamt.
Nun möchte der (vor) besitzer den hund einklagen da dieser laut seinem anwalt ilegal fremdplatziert wurde da eine gütertrennung bestand.

Hätte er echt chancen nun durch zu kommen??

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Kommentare

Daniele Bennici

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ein hund gilt im gsetz als sache(objekt)ja er wird ihn einklagen können!u wahrscheinlich auch gewinnen!wenn bei gütertrennung ein objekt klar zum besitz des mannes gehöhrt wird er recht darauf haben nach dem gefähniss sein"objekt"wieder zu bekommen.

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Babsy Barbara Holl

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Falsch! seit 2003 gilt der Hund (wie auch andere Hastiere) NICHT mehr als Sache! Der Hund wurde als Teil des Scheidungsrechts integriert.!

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Daniele Bennici

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ja als teil des scheidungsrecht ja.aber nicht dass er kein objekt ist..u auch als teil des scheidungsrecht gilt die gütertrennung die laut frage besagt dass der hund ihm gehöhrt

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Babsy Barbara Holl

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Al Beni Daniele Bennici Nein nicht zwingend, selbst wenn der Hund ihm gehört, kann ihm der Hund nach dem neuen Scheidungsrecht (revidiert 2008) aberkannt werden

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Carolin Metzler

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Seid ihr sicher? Ich hab gemeint, tiere werden nicht mehr so absolut als sachen behandelt...

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Daniele Bennici

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doch leider schon.gerade vor 2wochen erlebt.wollte ein hund dem besitzer entwenden wegen nicht artgerechtes halten.da hat mir dann der polizist erklärt dass es egal ist ob ich denn hund oder die mikrowelle mitnehme!wird gleichgestellt..

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Babsy Barbara Holl

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Da 2003 der Hund nicht mehr als Sache gilt und im gleichen Jahr Teil des heutigen Scheidungsrechts wurde, müsste die Trennungsvereinbarung eingesehen werden, andernfalls kann die Frage nicht vollständig beantwortet werden

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Carolin Metzler

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– Die Frist für den Eigentumsübergang wurde nicht nur im Fundrecht, sondern auch bei der sogenannten Ersitzung verkürzt. Wer ein Heimtier in gutem Glauben, dessen Eigentümer zu sein, während zwei Monaten ununterbrochen besitzt, wird ebenfalls rechtmässiger Eigentümer des Tieres. Zudem kann ein gestohlenes Tier, das an einen gutgläubigen Erwerber weiterverkauft wird, vom ursprünglichen Besitzer auch nur noch innerhalb von zwei Monaten vom neuen Empfänger herausverlangt werden.

Wenn sie das jetzt also im tierheim geholt hat, und die ganze vorgeschichte nicht gekannt hat, wäre sie dann eigentümerin nach 2
Monaten

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Carolin Metzler

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Bei der Zuteilung der Vermögenswerte von zwei sich trennenden Personen – vor allem also bei einer Ehescheidung oder Auflösung eines Konkubinats – haben Gerichte in gewissen Fällen heute die Möglichkeit, Heimtiere jener Partei zuzusprechen, die diesen in tierschützerischer Hinsicht die bessere Unterbringung gewährleistet. Im Gegensatz zu früher kommt es nicht mehr ausschliesslich auf die Eigentumsverhältnisse an, sondern spielt vielmehr die soziale Bindung zwischen Mensch und Tier eine gewichtige Rolle

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Carolin Metzler

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Babsy Barbara Holl

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Bei einer Scheidung beispielsweise muss darüber entschieden werden, wem das während der Ehe gemeinsam angeschaffte Haustier – der Hund, die Katze oder das Meerschweinchen – zugeteilt wird. Der Richter hat laut Gesetz im Streitfall das Tier demjenigen zuzusprechen, der nach tierschützerischen Kriterien die bessere Unterbringung gewährleistet. Dies regelt sich allerdings nicht nach Scheidungsrecht, sondern nach dem im Sachenrecht eingefügten Artikel zur Aufhebung von Miteigentum an Haustieren. Es kann dabei gar so weit gehen, dass in der Scheidungsvereinbarung für den andern Partner ein Besuchsrecht eingeräumt wird und dass dieser Zahlungen an den Unterhalt des Tiers leistet.

Seit 2003 sind Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden, nicht pfändbar.

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Daniele Bennici

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er hatte den hund ja schon vor der ehe.darum denke ich wird es sehr verzwickt

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Carolin Metzler

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Hier ist es auch nochmal geschrieben: Richterliche Zusprechung von Tieren
Bei Auflösung einer Gemeinschaft (Ehe, Erbgemeinschaft, Konkubinat etc.) soll im Streitfall der Richter das Tier nach tierschützerischen Aspekten derjenigen Partei zusprechen, welche ihm die bessere Unterbringung gewährleistet (http://www.daniel-jung.ch/Hunde/Rechtstellung%20Tier.htm)

Wenn die ehefrau den hund bei der scheidung zugesprochen bekommen hat, und jetzt auf ihn verzichzet hat, kann die Fragestellerin mMn rechtmäßige Eigentümerin werden

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Carolin Metzler

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Eben - tiere sind keine sachen aber logischerwiese auch keine rechtssubjekte... trotzdem gibts reglungen, wo tiere anders als sachen behandelt werden

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Daniele Bennici

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Daniele Bennici

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steht ca in der mitte vom ganzen text

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Carolin Metzler

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Unter Berücksichtigung von Sondernormen -> das sag ich ja ?

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Carolin Metzler

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Das vetamt hat das den hund ihn eine auffangstation gebracht und dort habe ich ihn geholt.
Und ja ich kannte die geschichte da ich den hund wie auch den vorbesitzer kannte.
Ich war auch beteiligt das der welpe da raus kommt. Hab bei der kolligin wo im tierschutz ehrenamtlich arbeitet und den welpen an ihn(familie dazu mal schon) vermittelt hat dampf gemacht um den welpen rauszuholen. So wurden wir aufmerksam auf wuff (meine hund nun) und wir haben neun monate gekämpft und druck beim Amt gemacht damit wuff da raus kommt.
Rausgekommen ist der schäferhuskymix mit knappen 15 kilo noch.
Und da ich aber das wesen von Ihr kannte hab ich ihn übernommen.

Er hatte fast 1 jahr zeit gehabt den hund selber an eine pflegestelle zu vermitteln. Hat es aber erst versucht als wuff schon beschlagtnahmt wurde durchs amt.

Aber wen Wuff doch ein objekt ist kann er sie doch nicht mehr bekommen zumal ist sie ja beschlagtnahmt worden.
Sonnst könnte ja jeder dealer sein besitz wieder einfordern. Blöder vergleich.

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Carolin Metzler

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Die Fragestellerin hat nichts von der Gütertrennung gewusst

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Daniele Bennici

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nichtwissen schütz nicht vor strafe..

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Carolin Metzler

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Noch eine Ergänzung:

Sie wurden erst gerade geschieden. Da war Wuff ca 1 jahr und 1 oder 2 monaten schon bei uns.
Also da konnte der scheidungsrichter nicht mehr einen entscheid treffen.

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Carolin Metzler

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Ich weis aber auch nicht was sie vereinbart haben als er ins gefängnis musste.
Sorry. Ich geh doch nicht ins gefängnis und regle nichts wen gütertrennung ist. Vorallem nicht wens um MEIN tier geht. Also das ist meine meinung. Bzw so würde ichs machen.

Und das wegen gütertrennung habe ich erst gestern erfahren.

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Daniele Bennici

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ich hoffe nur dass sie ein richter bekommt der ihr recht gibt.dann kommt das schon gut

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