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Gegenteil von einer Einverständnisserklärung
Kürzlich hatte ich hier gefragt ob mein Ex Mann mit dem gemeinsamen Kind ohne meine Zustimmung zum Arzt darf und mir dabei das mitkommen untersagen darf....
Nun soll ich ihm auf empfehlung einen eingeschriebenen brief schicken, wo ich formuliere das ich dagegen bin.
Doch was ist das Gegenteil von einer Einverständnisserklärung?
Ich werde im Netz leider nicht fündig und habe keine ahnung wie ich das am besten formuliere.
Kann mir bitte jemand behilflich sein?
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Gegenteil von einer Einverständnisserklärung
Kürzlich hatte ich hier gefragt ob mein Ex Mann mit dem gemeinsamen Kind ohne meine Zustimmung zum Arzt darf und mir dabei das mitkommen untersagen darf....
Nun soll ich ihm auf empfehlung einen eingeschriebenen brief schicken, wo ich formuliere das ich dagegen bin.
Doch was ist das Gegenteil von einer Einverständnisserklärung?
Ich werde im Netz leider nicht fündig und habe keine ahnung wie ich das am besten formuliere.
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Kommentare
Mo, 25/09/2017 - 14:55
Hajruli Fatime
Nichtanerkennug, Widerspruch, Verweigerung?
Mo, 25/09/2017 - 15:25
Fabien Aerni
Super Provisorische verfügung
Mo, 25/09/2017 - 16:25
Sven Semmisch
Guten Tag Sabine .....
Für mich ist es auch sehr schwierig .... dies auseinander zu halten ....
Auf Grund des gemeinsamen Sorge- und Umgangsrechtes .... was ich mal annehme was ihr beide besitzt .... ist Einverständniserklärung für Sachen wenn es um Sachen zum Wohl des Kindes geht ..... wie Gesundheit, Schule, Hobbys etc. Wo 3. Personen zwischenzeitlich über eine gewisse Zeitspanne die Aufsichtspflicht eingeräumt bekommen was auch von rechtlicher und versicherungstechnische sehr starke Relevanz haben ....
Eigenmächtig darf der eine Elternteil ohne Zustimmung des anderen Elternteil nichts unternehmen..... man kann ihn das über eine superprovisorische ( sehr schnelle ) gerichtliche Verfügung verbieten bzw untersagen mit Androhung von Bussgeld bei Zuwiderhandlungen ....
Kann dir gern nähere Infos geben .....
Entweder schreibst du mich bei Facebook oder über WhatsApp unter 076/346 69 74 bei weiteren offenen Fragen ....
Lg Sven
Mo, 25/09/2017 - 16:33
Sascha Gessner
Unterlassungsverfügung
Mo, 25/09/2017 - 16:33
Sascha Gessner
am Besten über Anwalt machen lassen
Mo, 25/09/2017 - 16:46
Sabine Werner
Sie will eben das ich das selbst mache ?
Mo, 25/09/2017 - 16:50
Markus Meyer
wer hat den überhaupt das sorgerecht ???
Mo, 25/09/2017 - 17:07
Sabine Werner
gemeinsam. Aber die Obhut liegt bei mir
Mo, 25/09/2017 - 17:09
Markus Meyer
Gemeinsam heisst gemeinsam.... Sag das dem Arzt.
Mo, 25/09/2017 - 17:43
Sabine Werner
ich weis ja nicht zu welchem er gehen will
Mo, 25/09/2017 - 17:47
Sascha Gessner
Sabine Werner wer ist Sie? und was sollen Sie selber machen?
Mo, 25/09/2017 - 17:50
Sascha Gessner
Sabine Werner Diesen Satz verstehe ich nicht. Mir fehlt der Zusammenhang. Wer ist "er" und wer ist der zu dem dieser "er" gehen will?
Mo, 25/09/2017 - 20:00
Sabine Werner
mein ex Mann will zu einem mir unbekannten Arzt gehen.
Mein Ex macht keinerlei angaben wohin er gehen möcht
Mo, 25/09/2017 - 20:11
Sascha Gessner
Ok. Ich würde da einen Anwalt aufsuchen. Da selbst etwas zu machen, könnte dazu führen, dass man Fehler macht und der Mann das dann ausnutzt. Ein Anwalt verfasst da eine Unterlassungsverfügung und gut ist.
Mo, 25/09/2017 - 20:20
Sabine Werner
bitte genau lesen.
Meine Anwältin möchte das Ich das selbst schreibe
Mo, 25/09/2017 - 20:34
Sascha Gessner
auch bitte genau lesen: genau danach hatte ich gefragt -> wer ist sie und was sollen sie selber machen. Das war für eine lesende Person ohne Hintergrundwissen nicht interpretierbar! Aber egal. Ich würde in diesem Fall die in meinen Augen nicht sehr kompetente Anwältin wechseln.
Mo, 25/09/2017 - 20:36
Sabine Werner
und ich hab die frage nicht verstanden, wer ist sie und was..........
sorry
Mo, 25/09/2017 - 20:54
Sascha Gessner
kann passieren. sehen wir es einander einfach nach.
Mo, 25/09/2017 - 20:16
Allma Kiki
Man bedenke nur dass das Kind notfallmässig behandelt werden muss und die Mutter nicht erreichbar oder irgendwo an diesem Wochenende. Sorry absolutes no go!
Mo, 25/09/2017 - 20:21
Sabine Werner
Darum geht es gar nicht.
Es geht nicht um notfälle, das ist ja wohl selbstverständlich
Mo, 25/09/2017 - 20:21
Sabine Werner
bitte genau lesen!!!!
Mo, 25/09/2017 - 20:24
Allma Kiki
Sorry ich habe es gelesen und da steht nicht ausgenommen Notfälle also bitte deutlicher schreiben Sabine!!!!!!! An der eigenen Nase nehmen und nicht ander zum lesen annimieren!!!!!!!!!!
Mo, 25/09/2017 - 20:26
Sabine Werner
Da steht: "....und mir das mitkommen dabei untersagen darf?"
Di, 26/09/2017 - 11:53
Markus Meyer
Also wenn man ganz genau sein möchte, dann braucht es für jeden Arzt-, Zahnarztbesuch ein beiderseitiges einverständnis !
Ist immer schwierig bei endenden Beziehungen, bedenkt einfach, dass weder der Vater noch die Mutter dem Kind schlechtes will (mit ausnahmen...). Also bleibt doch mit so kleinlichem Gezänke auf dem Boden.
Wenns dann um was grösseres geht.....OP oder Zahnspange...dann müsst ihr euch einigen. IHR ERWACHSENEN !!!!! Macht nicht das oder die Kinder zum Spielball eures Ego
Di, 26/09/2017 - 12:11
Sabine Werner
die hintergründe fordern leider eine solche Massnahme
Di, 26/09/2017 - 13:09
Markus Meyer
ist ein wenig vage. denke aber, wenns wirkliche gründe dafür gibt, dann wäre ev. bemühungen für eine umteilung des sorgerechts ins auge zu fassen.