Garage

Hallo zusammen

Ich würde gern wissen ob der Vermieter verpflichtet ist eine Garage an eigene Vermieter zu vermieten wenn man die Garage braucht. 2 von unseren Garagen sind an Person vermietet die nicht hier Wohnen. Zwar hat es außen Parkplätze die noch zur Vermietung frei sind jedoch keine Garagen.

Wir bräuchten unbedingt eine Garage da unser Auto dementsprechend versichert wurde bevor wir umgezogen sind.

Danke im Voraus für die Antworten

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Kommentare

Gutmann-Moser Eveline

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wenn bei der Wohnungsbesichtigung nichts von einer Garage abgemacht wurde und im Vertrag festgehalten ist, dann habt ihr das ja so unterschrieben. Der Vermieter kann Parkplätze vermieten an wen er will. Ist ja sein Eigentum.

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Ylaria Ramos

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Er erwähnte Sie und wir haten es schon vor der besichtigung erwähnt. Erst als der mietvertrag da war stand nur Parkplatz. Die Wohnung abschlagen konnten wir leider nicht da die alte Wohnung gekündigt war. Uns hat ein Nachbar gesagt dass es gesetzlich aber der verpflichtet sei. Im internet habe ich nichts vertrauenswürdiges gefunden.

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Gutmann-Moser Eveline

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Ylaria Ramos gesetzlich ist er ganz sicher nicht verpflichtet. Ihr habt den Vertrag so unterschrieben.

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Michaela Hidber-Baumgartner

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(Laie) der Vermieter muss weder Parkplätze noch Garagen vermieten, oder anders gesagt, wenn er welche hat, kann er frei entscheiden, wem er diese vermietet. Ausser im Mietvertrag steht, dass ein Garagenplatz oder ein Parkplatz zum Mietobjekt gehört.

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Christina Ammann

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Bei uns ist es so, dass wenn die Mieter eine Garage brauchen, den Externen gekündigt wird

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Nicole Arm

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eine Garage ist aber eine Garage und wenn ihr diese dann auch noch als Hobbyraum wolltet, dann hätte der Vermieter dies dann auch verbieten können!

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Robert Schweng

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Ylaria Ramos ich würde an ihrer Stelle mal mit dem Vermieter reden, ob es da eine Warteliste gibt oder ob Sie evtl. bevorzugt eine Garage bekommen könnten, sobald eine frei wird.

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