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Ganz kurze Frage Betreffend Pensionskassen ablehnung.
Wir haben die PK meines Mannes angeschrieben weil er 100% IV Rentner ist . Er kann seinen Job nicht mehr ausüben wegen dem Rücken. Die PK teilte uns mit das Sie nicht zuständig ist da in den Unterlagen ersichtlich ist das es "psychischer" Herkunft ist weshalb er eine Rente erhält und das wäre bei Ihnen ja nicht zum 1. Aufgetreten. Falsch . Bericht vom Triemli Spital vom 19.5 steht Diagnose : Rückenleiden etc. und Psychosoziale Belastungssituation.
Zählt der Ausdruck Psychosozialer Belastungssituation als Psychische Krankheit ?
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Ganz kurze Frage Betreffend Pensionskassen ablehnung.
Wir haben die PK meines Mannes angeschrieben weil er 100% IV Rentner ist . Er kann seinen Job nicht mehr ausüben wegen dem Rücken. Die PK teilte uns mit das Sie nicht zuständig ist da in den Unterlagen ersichtlich ist das es "psychischer" Herkunft ist weshalb er eine Rente erhält und das wäre bei Ihnen ja nicht zum 1. Aufgetreten. Falsch . Bericht vom Triemli Spital vom 19.5 steht Diagnose : Rückenleiden etc. und Psychosoziale Belastungssituation.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:01
Niko Li Na
(leie) ich meinte wenn die IV 100% ODER EGAL WIEVIEL PROZENT IV entscheidet.. Dan bekommt man die Rente egal aus welcher Krankheit... Oder hab ich da was nicht verstanden? ?
Fr, 02/06/2017 - 16:01
Daniela Angela Weiss
Er hat bei diesem arbeitgeber 2007 bis Ende 2010 gearbeitet und am 12.4. wegen Rückenproblemen nicht mehr in dieser tätigkeit arbeiten können. Die PK behauptet jetzt allerdings der IV bericht ist auf psychische probleme zurück zu führen, die wäre aber nicht bei Ihnen zum 1. mal aufgetreten. Im bericht vom Spital Triemli steht aber "Sozialpsychologischer Belastungssituation" und das dadurch schlafstörungen etc. entstanden sind
Fr, 02/06/2017 - 16:01
Niko Li Na
Dan behaupte ich das die BVG nichts angeht weswegen er IV Anspruch hat!
Geh zu einer rechtsberatung die gibts in jeder Gemeinde... Oder besser wäre es rechtschutz einschalten.
Fr, 02/06/2017 - 16:01
Claudia Wild
Ja wenn eine iv gesprochen wird ist der Fall klar
Fr, 02/06/2017 - 16:01
Keko Keko
(Laie) wieso brauchst du noch die PK, wenn IV 100% erhält. Da er ja Arbeitsunfähig ist, muss die PK nicht aufkommen. Wenn dann AHV Alter erreicht, erst dann kann man PK Antrag stellen. Was aber ihm noch zustehen kann sind Ergänzungsleistungen nebst der IV oder Betreuungsbeitrag (Hilfsmittel) oder Hilfslosenentschädigung 1-3 Grades
Fr, 02/06/2017 - 16:01
Daniela Angela Weiss
Keko Keko neben einer IV Rente richtet die PK in der du zum Unfall Zeitpunkt versichert warst eine Rente zur IV Rente aus . Hat uns die IV & Pro Infirmis gesagt. Eine PK erhälst du nicht nur im Alter und je nachdem wie du versichert warst kann das ziemlich variieren. Mein Mann ist überobligatorisch versichert gewesen heisst wenn es wirklich die PK wäre, wäre die Rente der PK monatlich 1700.- zusätzlich zur IV Rente
Fr, 02/06/2017 - 16:01
Sandra Seiler
Also, ich arbeite auf einer Unfallversicherung. Es kann auch sein, dass beides (Unfallfolgen & Krabkheit) vorliegen.
Fr, 02/06/2017 - 16:01
Claudia Wild
Problwm ist bei Krankheit bezahlt die PK, bei unfall die Unfallversicherung. Kann sein dass sich die uneins sind was es genau ist und deshalb ein hin und her zustandekomme.
Keko uvg und bvg sind die 2. Säule. Von dem aus gibts auch iv renten zusätzlich zur 1. Säule