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Frau Stalder, Sie müssen wie folgt vorgehen:
1. Müssen Sie in Erfahrung bringen, an welche Instanz Sie sich wenden müssen für Ihre Beschwerde.
2. In der Beschwerden müssen Sie sachlich und in deutscher, sauberer Sprache darlegen, warum Sie der Meinung sind, dass Ihr Kind noch nicht in die Schule sollte und ein weiteres Jahr pausieren muss. Dabei erwähnen Sie die Gutachten und stützen darauf auch Ihre persönliche Einstellung ab.
3. Sie erhalten danach von der Behörde eine Verfügung, welche Sie wiederum anfechten können.
4. In letzter Instanz wird dann definitiv entschieden und Sie haben dann KEINE Möglichkeit mehr das Kind nicht in die Schule zu schicken.
Ich möchte Ihnen einen Rat geben: Sie haben bestimmt Ihre Gründe und diese will ich überhaupt nicht beurteilen und argumentieren. Und ja, es kann auch im ersten Moment ein schwieriger und holpriger Start werden. ABER: Die Entscheidungsgewalt liegt einzig und alleine beim Staat. Sie können sich diesem nicht entziehen und müssen unter umständen sogar mit Strafverfahren gegen Sie rechnen. Ich empfehle Ihnen deshalb in aller Ruhe die Gründe ausführlich (!), sauber, begründet und mit Beweisen versehen an die nötige Instanz zu senden.
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(1 Stimme)
Frau Stalder, Sie müssen wie folgt vorgehen:
1. Müssen Sie in Erfahrung bringen, an welche Instanz Sie sich wenden müssen für Ihre Beschwerde.
2. In der Beschwerden müssen Sie sachlich und in deutscher, sauberer Sprache darlegen, warum Sie der Meinung sind, dass Ihr Kind noch nicht in die Schule sollte und ein weiteres Jahr pausieren muss. Dabei erwähnen Sie die Gutachten und stützen darauf auch Ihre persönliche Einstellung ab.
3. Sie erhalten danach von der Behörde eine Verfügung, welche Sie wiederum anfechten können.
4. In letzter Instanz wird dann definitiv entschieden und Sie haben dann KEINE Möglichkeit mehr das Kind nicht in die Schule zu schicken.
Ich möchte Ihnen einen Rat geben: Sie haben bestimmt Ihre Gründe und diese will ich überhaupt nicht beurteilen und argumentieren. Und ja, es kann auch im ersten Moment ein schwieriger und holpriger Start werden. ABER: Die Entscheidungsgewalt liegt einzig und alleine beim Staat. Sie können sich diesem nicht entziehen und müssen unter umständen sogar mit Strafverfahren gegen Sie rechnen. Ich empfehle Ihnen deshalb in aller Ruhe die Gründe ausführlich (!), sauber, begründet und mit Beweisen versehen an die nötige Instanz zu senden.
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