Frage:Werde Ende August 2019 Zwangs Pensioniert bin aber erst 58 Jahre Alt dann,kann ich mich trotzdem beim RAV melden?

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Kommentare

Robert Schweng

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Thomas Berger i cha de Link näd poste aber da goht Birgit. En Kolleg hat da gad gha.

Armin Moser häsch da gmaint gha?
https://www.beobachter.ch/arbeit/arbeitslosigkeit/arbeitslosenversicheru...

Sybille Rellstab Alv kannst du bei unfreiwilliger pensionierung beantragen allerdings muss die Einbusse mindestens 20% (ev 30%) sein da die Rente als Einkommen angerechnet wird. Am besten rufst du bei der Kantonalen Arbeitslosenkasse deines Kantons an und erkundigst dich nach den möglichkeiten. Eine möglichkeit wäre eventuell die pensionierung abzulehnen, allerdings kenne ich mich da zu wenig aus.

Robert Schweng Hallo Sandro. .
Auf jedenfall sofort beim RAV melden.
Ich gehe davon aus dass Du die letzten Jahre auch fleissig eingezahlt hast und eine solche Einbusse musst Du sicher nicht hinnehmen! (Das würde ich auch nicht!).
Dir stehen in dem Alter auch mehr Stempeltage zu, soweit ich es in Erinnerung habe.
Zitat vom Beobachter:
"Wer als Frau mit 60 respektive als Mann mit 61 arbeitslos wird, erhält 120 Stempeltage mehr, und die Rahmenfrist wird bis zur Pensionierung erweitert. Es kann sich also lohnen, einen Aufschub der Kündigung auszuhandeln."
https://www.beobachter.ch/arbeit/arbeitslosigkeit/arbeitslosigkeit-im-al...

Monique Schmidli-Rieder Lehn die frühzeitige Pensionierung ab. Du verlierst ja nur schon bis zur ordentlichen Pension über 50000. Und auf diese 600 im Monat musst du dann auf nach 65 verzichten. Wenn wir mal davon ausgehen das du Minimum 80 wirst sind das fast 150000 die du weniger hast als wenn du dich arbeitslos meldest und dich dann regulären pensionieren lässt

Andreas Georg In jedem Fall melden. Mit Arbeitslosengeld kannst Du zwei Jahre AHV Bezüge aufschieben. Das gibt dann mehr Rente. Und mit 58 kannst Du auch nochmal neu starten.

Isabelle Fröhlich pensionskasse muss nicht als rente bezogen werden wenn nachgewiesen ist dass du beim rav gemeldet bist. pk gelder auf ein freizügigkeitskonto überweisen lassen. falls später eine pk rente gewünscht wird und kein kapitalbezug kann auch an die stiftung auffangeinrichtung überwiesen werden und mit 65 beziehen. so würde kein grosser Verlust entstehen.

Claudia Zwart-Hager Absolute zwickmühle! ging meiner Mutter ähnlich. das PK-Gel entweder auf ein Freizügigkeitskonto einzahlen (Risiko wenn kein Job mehr mit PK-Anschluss gefunden wird, da dann keine Rente mehr möglich ist sondern nur geld was bis zum tod selber eingeteilt werden muss) dafür max. 2 Jahre RAV. Wenn du das PK Geld als Rente beziehst, verlierst du den Anspruch auf RAV da du ja eben pensioniert bist. Dazu hast du eine massive Einbusse der Rente, dafür ein Einkommen bis zum Tod (bei der anderen Variante ist das zur verfügung stehende Geld evt. aufgebraucht bevor du das zeitliche segnest. Musst du die Welt früher verlassen, erben deine Nachkomnen zwar übriges Geld, was bei der Rentenlösung nicht der Fall wäre...

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