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Frage zum Mietvertrag
Wie sieht das Rechtlich aus?
Ich hab die Wohnung gekündet und einen neuen vertrag verlangt für mich alleine. Dies wurde Telefonisch so brsprochen und zu gesagt das ich den vertrag bekomme. So nun habe ich bis heute keinen ich werde immer nur vertröstet man schickt ihn mir und ich soll mir keine sorgen machen ich werde nicht aufeinmal obdachlos..... Es ist ein privat vermieter. Wie ist dies nun ohne vertrag? Muss ich raus, kann ich bleiben? Ich hab auch keine kündigungsbestätigung. Die Kündigung wurde via einschreiben versendet.
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Frage zum Mietvertrag
Wie sieht das Rechtlich aus?
Ich hab die Wohnung gekündet und einen neuen vertrag verlangt für mich alleine. Dies wurde Telefonisch so brsprochen und zu gesagt das ich den vertrag bekomme. So nun habe ich bis heute keinen ich werde immer nur vertröstet man schickt ihn mir und ich soll mir keine sorgen machen ich werde nicht aufeinmal obdachlos..... Es ist ein privat vermieter. Wie ist dies nun ohne vertrag? Muss ich raus, kann ich bleiben? Ich hab auch keine kündigungsbestätigung. Die Kündigung wurde via einschreiben versendet.
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Kommentare
Mo, 16/09/2019 - 14:24
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Ganz einfach, lass dir das doch kurz schriftlich per e-mail geben. Zu deiner Absicherung.
Oder - bereite den Mietvertrag vor (Vorlagen findest du zu Hauf in Internet) und geb ihn dem Vermieter ab - Achtung beim Referenzzinssatz):
Private Vermieter haben oft Hilfe von einer Verwaltung - die sind aber nicht immer alle sehr schnell....
Andrea Meyer Birgit Rechsteiner ja ich werde ja immer nur vertröstet....
Andrea Meyer Birgit Rechsteiner und er hat keine verwaltung hinten dran, ich warte seit bald 3 monate
Birgit Rechsteiner dann - mach den Vertrag selber - wie gesagt, gibt sehr viele Vorlagen - musst auf Kanton Achten!
Andrea Meyer Birgit Rechsteiner bekomme ich ja dann nicht zurück.... Den vertrag hätte er ja bekomme ich zu unterschrift ja nicht zurück sonst würde ich nicht fragen wie es rechtlich ausieht
Sandra Schnelli-Kehrli ein mietvertrag ist erst gültig mit der unterschrift der verwaltung/ eigentümer