Frage zum Aussen und Innenverhältnis. Mir ist klar das bei einer gemeinsamen Wohnung bei welcher beide Unterschrieben haben im Aussenverhältnis gegenüber dem Vermieter haftbar sind bis zur Frist der offiziellen Kündigung, resp. bis zum Termin des Ablaufs des Mietvertrages. Nun aber bin ist die Situation so, dass die Gegenpartei behauptet das im Innenverhältnis (also Partner A und Partner B) eine maximale Frist von 6 Monaten gegeben ist. Ist dies korrekt?

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Kommentare

Carolin Metzler

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wäre mir neu - grundsätzlich gilt, dass der ausziehende Partner nur solange für die Miete haftet (gegenüber dem in der wohnung bleibenden Partner), bis er für sich oder die ganze Wohnung einen zumutbaren Ersatzmieter gefunden hat.. das da eine Frist von 6 Monaten gilt, kann ich nirgends finden und fände es ehrlich gesagt auch sehr störend
aber vielleicht kann Irene Beeler mich eines besseren belehren?

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Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Carolin Metzler

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Nachtrag: ich gehe davon aus, dass die Überlegung hinter den 6 Monaten ist, dass man mit der Miete einer Wohnung eine einfache Gesellschaft begründet, die eine Kündigungsfrist zur Auflösung von 6 Monaten hat. Da bin ich jetzt allerdings zu wenig sicher, ob das dann automatisch dazu führt, dass man im Innenverhältnis nicht mehr für die Schulden einzustehen hat.

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