Frage z.Thema Arbeitsrecht

Arbeitnehmer
Transportgewerbe,Mt.Lohn,Festangestellt,47-50 Std/Woche plus 1 x im Mt. 4-5 Std.Samstags

Chef verrechnet die nicht gesetzl.Feiertage (Pfingstmontag,26.Dez.etc) als Minus Std.
Darf er dass????

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Kommentare

Manu Meister

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Gesetzliche Feiertage muss Dein Chef Dir ausbezahlen. Die Samstage müessten eigentlich auch ausbezahlt werden, oder als Freizeit kompensieret werden.

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Birgit Rechsteiner

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Was steht darüber im Arbeitsvertrag oder im Personalreglement oder zusatzblätter?
Nicht gesetzliche Feiertage müssen nicht bezahlt werden - d.h. wäre ok mit den Minusstunden - ausser im Vertrag heisst es, dass dann bezahlt frei ist...

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Miri Thomi Hex

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Ist nicht für mich.

Ist eine Lkw Firma.Mein Kollege ist da Chauffeur.

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Manu Meister

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LKW Chauffeure sind sowieso der ARV1 unterstellt!

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Birgit Rechsteiner

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gesetzlich zu zahlende Feiertage im Jahr = 9 (aber nur, wenn sie nicht schon auf einen Sonntag fallen.
Was ein gesetzlicher Feiertag ist siehe hier:
https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/publiservice/service/zivilprozessrec...

https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbe...

hier siehst du, was bezahtl werden muss und was nicht.
Was nun genau gilt ist natürlich nach Kanton und allenfalls auch nach GAV zu prüfen!

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Miri Thomi Hex

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Aber darf er die Nicht gesetzlichen Feiertage als Minus Stunden verrechnen?? Ostermontag die Firma hat zu und dann zieht er die Arbeitstunden als Minusstunden ab???

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Miri Thomi Hex

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und wenn er gar keine Feiertage im Vertrag vermerkt hat??

Vertrag ist glaubs nach OR aufgesetzt

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Manu Meister

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Miri Thomi Hex

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Kt.So sind dieselben oder??

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Manu Meister

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Im Kanton Solothurn si eifach no die kantonale Fiirtige,wie Fronlichnam, Maria Himmufahrt etc. Das wird bi öis ir Bude aber so ghandhabt, wenn fahrsch ischs Arbeitszyt und wenn nid chasch/darfsch fahre wie ou immer wirds us Freitag kompensiert

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