Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Frage z.Thema Arbeitsrecht
Arbeitnehmer
Transportgewerbe,Mt.Lohn,Festangestellt,47-50 Std/Woche plus 1 x im Mt. 4-5 Std.Samstags
Chef verrechnet die nicht gesetzl.Feiertage (Pfingstmontag,26.Dez.etc) als Minus Std.
Darf er dass????
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Frage z.Thema Arbeitsrecht
Arbeitnehmer
Transportgewerbe,Mt.Lohn,Festangestellt,47-50 Std/Woche plus 1 x im Mt. 4-5 Std.Samstags
Chef verrechnet die nicht gesetzl.Feiertage (Pfingstmontag,26.Dez.etc) als Minus Std.
Darf er dass????
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 12:51
Manu Meister
Gesetzliche Feiertage muss Dein Chef Dir ausbezahlen. Die Samstage müessten eigentlich auch ausbezahlt werden, oder als Freizeit kompensieret werden.
Fr, 02/06/2017 - 12:51
Birgit Rechsteiner
Was steht darüber im Arbeitsvertrag oder im Personalreglement oder zusatzblätter?
Nicht gesetzliche Feiertage müssen nicht bezahlt werden - d.h. wäre ok mit den Minusstunden - ausser im Vertrag heisst es, dass dann bezahlt frei ist...
Fr, 02/06/2017 - 12:51
Miri Thomi Hex
Ist nicht für mich.
Ist eine Lkw Firma.Mein Kollege ist da Chauffeur.
Fr, 02/06/2017 - 12:51
Manu Meister
LKW Chauffeure sind sowieso der ARV1 unterstellt!
Fr, 02/06/2017 - 12:51
Birgit Rechsteiner
gesetzlich zu zahlende Feiertage im Jahr = 9 (aber nur, wenn sie nicht schon auf einen Sonntag fallen.
Was ein gesetzlicher Feiertag ist siehe hier:
https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/publiservice/service/zivilprozessrec...
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbe...
hier siehst du, was bezahtl werden muss und was nicht.
Was nun genau gilt ist natürlich nach Kanton und allenfalls auch nach GAV zu prüfen!
Fr, 02/06/2017 - 12:51
Miri Thomi Hex
Aber darf er die Nicht gesetzlichen Feiertage als Minus Stunden verrechnen?? Ostermontag die Firma hat zu und dann zieht er die Arbeitstunden als Minusstunden ab???
Fr, 02/06/2017 - 12:51
Miri Thomi Hex
und wenn er gar keine Feiertage im Vertrag vermerkt hat??
Vertrag ist glaubs nach OR aufgesetzt
Fr, 02/06/2017 - 12:51
Manu Meister
Fr, 02/06/2017 - 12:51
Miri Thomi Hex
Kt.So sind dieselben oder??
Fr, 02/06/2017 - 12:51
Manu Meister
Im Kanton Solothurn si eifach no die kantonale Fiirtige,wie Fronlichnam, Maria Himmufahrt etc. Das wird bi öis ir Bude aber so ghandhabt, wenn fahrsch ischs Arbeitszyt und wenn nid chasch/darfsch fahre wie ou immer wirds us Freitag kompensiert