Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Frage: Wie ist das, wenn es nach der Lehre kein Abschlusszeugnis gibt? Muss zwingend eines gemacht werden? Auch wenn der ehemalige Chef droht, dass er ein schlechtes Zeugnis machen wird, ist es dann nicht besser mit dem Zwischenzeugnis zufrieden zu sein?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Frage: Wie ist das, wenn es nach der Lehre kein Abschlusszeugnis gibt? Muss zwingend eines gemacht werden? Auch wenn der ehemalige Chef droht, dass er ein schlechtes Zeugnis machen wird, ist es dann nicht besser mit dem Zwischenzeugnis zufrieden zu sein?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 5
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Do, 11/07/2019 - 22:45
Robert Schweng
Manuela Martin Er muss dir ein Abschlusszeugnis schreiben und schlechtes darf er nicht reinschreiben!!
Suissi Kamilion Man darf dann verlangen, dass alle wertungen unterlassen werden und nur die ausgeübten tätigkeiten sachlich aufgeführt werden
Mirjam Locher-Heuberger Das Arbeitszeugnis soll zwar wohlwollend sein, gleichzeitig darf es aber keine Unwahrheiten enthalten!
Die Aussagen, es dürfe kein ehrliches Zeugnis geschrieben werden, respektive das Zeugnis müsse immer "gut" sein, stimmen also in dieser Form keineswegs!
Hierzu ein Link:
https://www.ch.ch/de/arbeitszeugnis/