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Frage: wie ist das wenn eine( fremde) person beim kesb eine gefährdungsmeldung macht obwohl sie keine beweise hat und auch nichts vorgefallen ist. Es geht um kindsmisshandlung. Wer bezahlt die kosten beim kesb? Die beschuldigte person obwohl sie nichts getan hat?
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Frage: wie ist das wenn eine( fremde) person beim kesb eine gefährdungsmeldung macht obwohl sie keine beweise hat und auch nichts vorgefallen ist. Es geht um kindsmisshandlung. Wer bezahlt die kosten beim kesb? Die beschuldigte person obwohl sie nichts getan hat?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Carolin Metzler
Schau mal zbsp hier: http://www.kesb-zh.ch/verfahren-und-rechtsschutz
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Claudia Burkart
Ich ha letschti glese das e Sohn sini Muetter gmäldet hed will er sie hed welle lah bevormunde. Isch nachere beguetachtig abgwiese wurde aber d Rechnig hed d Muetter becho. wies witer gange isch weissi nöd gnau. Aber ich wür da anere Rechtsuskunft oder Rechtsschutz alüte will mit dere Kesb würi vorsichtig umgah Ha no nie öbis positivs ghört.
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Jacki Obrist
Carolin Metzler das habe ich schon gesehen. Aber die kosten muss man auch übernehmen wenn man unschuldig ist richtig?
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Sara Rugg
Nach begutachtung, anschuldigungen abgewiesen, Kosten mussten von beiden parteien NICHT übernommen werden! Eigenerfahrung
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Carolin Metzler
Ich denke, wenn es nicht nachgewiesen werden kann, hat man grds gute chancen aus dem ganzen ohne kostenfolgen rauszukommen... wenn sich eine Gefährdung zeigt, sieht es sicher anders aus
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Carolin Metzler
Beachte aber das steht "können"
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Sara Rugg
Bei mir war das so, aber anscheinend ja nicht überall der fall.
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Manuel Schranz
Stimme Carolin Metzler grundsätzlich zu. Das vorliegende Spezialproblem ist meiner Meinung nach aber so zu lösen, dass die "beschuldigte"Person keine Kosten zu bezahlen hat, falls sie keinen Anlass für die behördliche Abklärung gegeben hat und auch keine Massnahme ergriffen wird. Deshalb: Beschwerde erheben, denke das Obergericht sieht das gleich.
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Carolin Metzler
Du weisst ja nicht, was vorliegend das spezialproblem ist 😉 vielleicht will jacki ja jemanden als gefährdet melden und sicherstellen, dass derjenige das auch ja zahlen muss 😉
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Carolin Metzler
Jacki Obrist ich denke, dass wir dir für diese Frage keine generell gültige Antwort geben können, da die Kesb nicht überall gleich orgsnisiert ist und grade bei Kostenüberwälzungen oft ein sehr großer Ermessensspielraum besteht
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Gorana Schukrun Simunic
ich hatte auch eine unbegründete gefährdungsmeldung vor ca. 3 jahren. ich musste nichts bezahlen.
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Jacki Obrist
Fall hat sich erledigt. Beistand hat alles aufgenommen, kein Grund für eine Massnahme. Kosten keine. Vielen Dank euch!