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Frage wie ist das bin die 2 Woche krankgeschrieben vom Deutschen Hausarzt war in 4 Jahren mit denn 2 Wochen insgesamt 3 Wochen krankgeschrieben beim letzten mal wurde die krankschreibung auch akzeptiert auch auf Nachfrage ob mein Hausarzt in Deutschland die krankschreibung machen dürfte sei für sie io jetzt wird meine krankschreibung angezweifelt und ich soll zum Vertrauensartz nach 2 Wochen ist das so richtig??..
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Frage wie ist das bin die 2 Woche krankgeschrieben vom Deutschen Hausarzt war in 4 Jahren mit denn 2 Wochen insgesamt 3 Wochen krankgeschrieben beim letzten mal wurde die krankschreibung auch akzeptiert auch auf Nachfrage ob mein Hausarzt in Deutschland die krankschreibung machen dürfte sei für sie io jetzt wird meine krankschreibung angezweifelt und ich soll zum Vertrauensartz nach 2 Wochen ist das so richtig??..
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Kommentare
Do, 22/03/2018 - 11:06
Sandra Schnelli-Kehrli
arbeitsgebeer dürfen dich immer bei zweifel zum vertrauensarzt schicken. ich denke mal er hat zweifel ob du jedesmal auch wirklich dort gewesen bist
Do, 22/03/2018 - 11:10
Peter Schattschneider
Hmm dann soll es so sein ich habe ja die krankschreibungen vom Arzt abgegeben demzufolge müsste ich ja beim Arzt gewesen sein ? Lustig
Do, 22/03/2018 - 11:13
Eveline Gutmann
ich verstehe auch nicht ganz, weshalb man in Duetschland zum Arzt geht, wenn man in der Schweiz arbeitet?
Do, 22/03/2018 - 11:20
Thomas Zumsteg
Ich gehe auch in Deutschland zum Zahnarzt...nichts aussergewöhnliches .Auch bei mir das deutsche Arztzeugnis ohne Probleme akzeptiert.
Do, 22/03/2018 - 11:21
Sybille Rellstab
Der Arbeitgeber darf das tun, geh einfach hin. Deinen Hausarzt kannst du trotzdem behalten. Muss nicht unbedingt damit zusammen hängen dass du einen deutschen arzt hast. Und der vertrauensarzt darf dem arbeitgeber nur über die arbeitsfähigkeit oder arbeitsunfähigkeit auskunft geben, mehr nicht.
Do, 22/03/2018 - 11:24
Peter Schattschneider
Ich habe mir das ja nicht ausgedacht mit der Krankheit aber wahrscheinlich darf ich das bezahlen das stört mich mehr 😉
Do, 22/03/2018 - 11:31
Sybille Rellstab
Peter Schattschneider der Auftraggeber hat das zu zahlen so viel ich weiss
Do, 22/03/2018 - 11:56
Birgit Rechsteiner
jaja, der Lohn ist höher (drum ja hier arbeiten) aber Leistungen beziehen, wo's günstiger ist???
Aber keine Sorge, für den Vertrauensarzt geht kein Geld von dir drauf - das zahlt der Arbeitgeber...
Fr, 23/03/2018 - 01:13
Samantha Sam Carter Covet
Die Lohnausfallversicherung verlangt in der Regel ein ärztliches Zeugnis eines Arztes in der Schweiz, aus diesen Gründen wird die Arbeitsunfähigkeit von einem Vertrauensarzt geprüft. Sollte allerdings bereits ein Ende der Arbeitsunfähigkeit klar sein, lohnt es sich, dies klar zu kommunizieren. Gute Besserung!