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Frage wenn man mit dem Berater vom
RAV nicht klarkommt darf man dann einen anderen verlangen? Danke für die Hilfe
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Kommentare
Sa, 11/11/2017 - 19:40
Andrea Jasmin Erismann
eifach so nöd zerst muesch mit sim vorgsetzte es gspröch sueche
Sa, 11/11/2017 - 20:03
Pati Rychener
Guten Abend. So können sie vorgehen:
"Wir empfehlen Ihnen, zuerst mit Ihrem/Ihrer RAV-PersonalberaterIn das Gespräch zu suchen und bei ihm/ihr Ihr Anliegen anzusprechen. Vielleicht finden Sie gemeinsam eine Lösung. Ansonsten können Sie in der Regel bei Ihrem/Ihrer RAV-PersonalberaterIn oder bei der RAV-Leitung einen Antrag auf RAV-PersonalberaterInnen-Wechsel stellen.
Bestehen auch weiterhin Probleme in zwischenmenschlicher Hinsicht, können Sie bei den jeweiligen Trägern der Durchführungsstelle eine Aufsichtsbeschwerde einreichen. Träger der öffentlichen Arbeitslosenkasse, der Kantonalen Amtsstelle sowie des RAV ist der Kanton bzw. die Regierung. Träger der privaten Arbeitslosenkasse ist die Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberorganisation, welche die Arbeitslosenkasse führt."
http://www.treffpunkt-arbeit.ch/servicenavigation/kontakt_help1/h6/
Sa, 11/11/2017 - 20:12
Samuela Zaugg
Darf der RAV Berater auch die Kunden wechseln, wenn er mit ihnen nicht klarkommt..?
Sa, 11/11/2017 - 20:13
Erika D'Amato
Denke das ist leichter als umgekehrt
Sa, 11/11/2017 - 20:14
Samuela Zaugg
Nicht wirklich....
Sa, 11/11/2017 - 20:44
Sybille Rellstab
Klar kann er das, aber es ist nicht das gleiche. Ich als Rav berater gebe leute ab wenn ich merke dass wir nicht weiter kommen oder die chemie nicht stimmt und ich somit dem stellensuchenden nicht helfen kann. Der Stellensuchende hat nur den einen RAV berater wenn es nicht stimmt am besten schriftlich sachlich um einen beraterwechsel bitten.
Sa, 11/11/2017 - 20:50
Samuela Zaugg
Je nach teamkonstellation oder grösse des Beratungadienstes geht das eben nicht..
Sa, 11/11/2017 - 20:52
Sybille Rellstab
Samuela Zaugg es geht durchaus es geht nur dann nicht wenn der vorgesetzte nicht mitmacht...
Sa, 11/11/2017 - 20:53
Samuela Zaugg
Bei uns z.b. würde es nicht gehen.
So, 12/11/2017 - 02:28
Wolf Heart
Das ist sehr bedauernswert Samuela Zaugg. ??
So, 12/11/2017 - 06:45
Robert Schweng
Samuela Zaugg das würde dann im Umkehrschluss bedeuten, dass Sie mit Ihren Klienten umgehen können wie es ihnen gerade einfällt, ohne dass er sich wehren könnte! 😉
So, 12/11/2017 - 08:08
Samuela Zaugg
Robert Schweng 1. Weiss ich durch Ausbildung und Arbeitserfahrung wie ich mit meinen Klienten umzugehen habe. 2. Kann sich jeder Mensch wehren, wenn ihm etwas nicht passt. Nur so by the way 😊
So, 12/11/2017 - 08:09
Robert Schweng
Samuela Zaugg aber bei Ihnen kann man den Berater ja nicht wechseln. Man müsste Sie dann ja kündigen! 😉
So, 12/11/2017 - 08:10
Samuela Zaugg
Bei uns auf dem Beratungsdienst, nicht bei mir ?
Sa, 11/11/2017 - 20:26
Ciara Gomez
Hallo Erika.
Habt ihr denn dem Berater auch mal gesagt, dass ihr euch an die nächste höhere Stelle wenden werdet, wenn er sich weiter gegenüber so verhält.
Ich würde mir dann auch Notizen machen mit den Verfehlungen und ihm die vorhalten.
Erst dann, wenn es sich nicht bessert an die nächste Stelle.
Kann ja sein dass es besser wird, wenn der Berater weiss man hat was in der Hand und wird was unternehmen. ?
Sa, 11/11/2017 - 20:27
Erika D'Amato
Danke für die Antworten
Sa, 11/11/2017 - 22:13
Pati Rychener
Bitte Erika D'Amato hoffe wir konnten Ihnen helfen?
Sa, 11/11/2017 - 22:29
Robert Schweng
Guten Abend.
Ich würde hier noch empfehlen an 2 Dinge zu denken, wenn sie beim Vorgesetzten eine Beschwerde einreichen möchten:
1. Dass der Vorgesetzte/Leiter auch hinter seinen Angestellten stehen sollte.
2. Für den Angestellten können solche Beschwerden auch sehr unangenehme Folgen haben.
Viel Glück 😊
Mo, 13/11/2017 - 15:12
Sabine Wilhelms
Ja darf man. Hab ich auch schon gemacht