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Wenn man eine Dienstleistung erbracht hat & eine Rechnung gestellt hat, darf der "Schuldner" erfragen wer von dem Rechnungsbetrag wieviel erhält? Und wenn Ja, muss man die Namen preisgeben? Danke ?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:42
Stefan Stutz
Bei einer Rechnung darf der Rechnungsempfänger erfragen wie die Kosten entstanden sind... wer das Geld jedoch im Endeffekt erhält mit Namen muss nicht bekannt gegeben werden...