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Frage: Was tun, wenn man 1 Tag nachdem man krankgeschrieben wurde gekündigt wird? 1 Dienstjahr und nicht mehr in der Probezeit!
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Kommentare
Mo, 05/11/2018 - 19:14
root
Sybille Rellstab Kündigung ist nichtig, dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen (ist kein müssen, aber macht sinn). Er kann Dir nach Ablauf der Sperrfrist künden oder wenn Du wieder gesund bist. Dass Du krank bist ist ihm bekannt, sorry ich muss zur Sicherheit fragen?
Ivana Dušek Sybille Rellstab ja ich hab angerufen und er hat mir dann gesagt „wenn du krank bist dann künde ich dir“ und 1 Tag später hatte ich den Brief!!
Sybille Rellstab https://www.weka.ch/themen/personal/kuendigung-arbeitszeugnis/spezielle-...
Sybille Rellstab Ivana Dušek müsste er wissen dass das nicht korrekt ist, aber je nach Grösse des Betriebs weiss er es nicht, oder es interessiert ihn nicht. Ich persönlich würde schriftlich reagieren, oder mir über eine Rechtshilfe helfen lassen. Die Kündigung ist definitiv nichtig und muss neu ausgesprochen werden.
Andreas Thanner Aus rechtlicher Sicht ist die Kündigung nichtig. Das heisst, Sie sind nach wie vor regulär angestellt.
Sie informieren Ihren Arbeitgeber also darüber, dass seine „Kündigung“ keine Rechtswirksamkeit hat und Sie nach erfolgter Genesung wieder zur Arbeit erscheinen. Machen Sie ihn auch darauf aufmerksam, dass Sie sofort eine Betreibung einleiten wenn er die Lohnzahlung einstellt.
Walter Büchi gem. art. 336c abs 1. or ist die kündigung während der krankheit nichtig!