FRAGE:
Muss bei einem höherem Schuldenbetrag eine Stundung gewährt werden wenn man es in Rechnung stellt, oder kann man den ganzen Betrag gleich fordern?
ANTWORT:
Nein.
Nach Art. 69 OR muss eine Teilzahlung nicht angenommen werden.
Wird auch nur ein geringer Teilbetrag bezahlt, so wird die Verjährung unterbrochen.

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