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FRAGE:
Mein Vermieter hat mir geschrieben, dass ich ab dem nächsten Monat 60 Franken mehr für die Nebenkosten bezahlen müsse. Kann er das verlangen?
ANTWORT:
Nein!
Dabei handelt es sich um eine Vertragsänderung, die der Vermieter nur auf einen Kündigungstermin hin vornehmen kann und auf einem amtlich genehmigten Formular ankündigen muss (Art. 269d OR). Eine solche Vertragsänderung könnten Sie dann innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten.
Quelle:
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/fa...
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
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Mein Vermieter hat mir geschrieben, dass ich ab dem nächsten Monat 60 Franken mehr für die Nebenkosten bezahlen müsse. Kann er das verlangen?
ANTWORT:
Nein!
Dabei handelt es sich um eine Vertragsänderung, die der Vermieter nur auf einen Kündigungstermin hin vornehmen kann und auf einem amtlich genehmigten Formular ankündigen muss (Art. 269d OR). Eine solche Vertragsänderung könnten Sie dann innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten.
Quelle:
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/fa...
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Kommentare
Sa, 03/03/2018 - 12:42
Peter Spillmann
Selbst der Mieterverband schreibt in seinen Erläuterungen das es oftmals Sinn macht dem zuzustimmen, es werden so ja hohe Nachzahlungen verhindert am Ende der Abrechnungsperiode. Ich finde es wichtig dass die Akontos in Relation zu der zu erwartenden Schlussrechnung stehen. Der Mieter verliert kein Geld, am Endbetrag ändert sich ja nichts.
Ich würde deshalb kurz mit dem VM Rücksprache nehmen um zu sehen auf welcher Berechnung die Akontos erhöht werden sollen.