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Frage mein noch Ehemann schreibt Nachrichten er möchte sein Sohn sehen danach blockiert er mich ( kann ja keine Antwort geben) frage: am 11.11 ist der Gerichtstermin für Eheschutz denke er möchte nichts wissen von dem Termin. Muss ich mich Treffen mit ihm? ( er ist seit 5.5 nicht auffindbar und möchte auch sein Ort nicht sagen, nicht in der Schweiz) danke für die Hilfe.
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Frage mein noch Ehemann schreibt Nachrichten er möchte sein Sohn sehen danach blockiert er mich ( kann ja keine Antwort geben) frage: am 11.11 ist der Gerichtstermin für Eheschutz denke er möchte nichts wissen von dem Termin. Muss ich mich Treffen mit ihm? ( er ist seit 5.5 nicht auffindbar und möchte auch sein Ort nicht sagen, nicht in der Schweiz) danke für die Hilfe.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:05
Zvjezdana Marra- Zeba
Hast du einen Gerichtstermin?
Fr, 02/06/2017 - 14:05
Miriam Häusler
Ja 11.11
Fr, 02/06/2017 - 14:05
Robert Schweng
Nein musst Du nicht! Sag ihm: Wenn er seinen Sohn sehen möchte, soll er sich ans KESB wenden, die können dann einen Termin mit Dir und Ihm abmachen.
Fr, 02/06/2017 - 14:05
Zvjezdana Marra- Zeba
Am Gerichtstermin musst du erscheinen und wenn er nicht kommt kann es möglich sein dass du automatisch durch sein nicht erscheinenins eheschhutzverfahren kommst
Fr, 02/06/2017 - 14:05
Robert Schweng
Karin Fontanive nicht wenn Sie ihm sagt er soll sich ans KESB wenden. wenn er seinen Sohn sehen möchte. Wenn Eltern nicht kommunizieren können funktioniert es m.A. leider nur so :-(
Fr, 02/06/2017 - 14:05
Nina Fehr
Miriam Häusler ruf beim Gericht an, an erster Stelle steht das Kindswohl. Komm zur Ruhe und entscheide dann. Du weisst am besten, was euch gut tut und was nicht.
Fr, 02/06/2017 - 14:05
Nina Fehr
Du bist ne tolle Frau und sicher a noch tollere Mama. Hör auf dein Bauchgefühl. Versuch aber bitte gegenüber den Behörden möglichst emotionslos zu argumentieren. Das kommt dir zugute glaub mir.. ? kopf hoch