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Frage
Mein kollege hat einen Golf1 Cabriolet ab platz verkauft vor 1 Monat, jetzt ruft er an er will ihn zurück bringen es dei ein unfallauto, das auto wurde ab platz verkauft und so steht es auch im Vertrag
Danke für die antwort
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Mein kollege hat einen Golf1 Cabriolet ab platz verkauft vor 1 Monat, jetzt ruft er an er will ihn zurück bringen es dei ein unfallauto, das auto wurde ab platz verkauft und so steht es auch im Vertrag
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:59
Erwin Brotzer
Frage ist kann er das auto zurück bringen und das geld verlangen?
Fr, 02/06/2017 - 15:59
Mike Stella Luiso
Ab platz ...dann nein
Fr, 02/06/2017 - 15:59
Erwin Brotzer
Ok danke muss man es erwähnen dass es mal einen unfall hatte? Golf 1 Cabriolet ist ja auch schon über 15 jahre alt
Fr, 02/06/2017 - 15:59
Djevdet Jecky Iljazi
Auch wen das Fahrzeug ab Platz verkauft worden ist heisst nicht, dass Unfall verschweigt
Fr, 02/06/2017 - 15:59
Mike Stella Luiso
Verschweigen nein... jedoch kommt draufan was besprochen wurde.....
Fr, 02/06/2017 - 15:59
Erwin Brotzer
Das auto wurde ab platz verkauft über unfall wurde nichts besprochen, schriftlich wurde nur ab platz festgehalten das vor einem monat ich glaube auch dass das zu lange her ist und er sich früher hötte melden müssen
Fr, 02/06/2017 - 15:59
Erwin Brotzer
Ist das so?
Fr, 02/06/2017 - 15:59
Barbara Balmer
Dazu gesagt werden sollte ab Platz und ohne Garantie / Grwähr. Am besten noch kurt schriftlich aufsetzen und Signieren lassen. So bist du auf der sichereb Seite.
Fr, 02/06/2017 - 15:59
Nicole Bernhard
Unfall muss ganz klar erwähnt und festgehalten werden....denn allenfalls beeiträchtigt der Schaden die Sicherheitsgewährleistung.!!
Fr, 02/06/2017 - 15:59
Nicole Bernhard
...ein verzogener Rahmen....Beschädigung der Querlenker usw sieht man sonst so nicht.
Fr, 02/06/2017 - 15:59
Cosima Grögli
ab platz hat man dieses risiko immer.deshalb gibts probefahren,bei welchen man grstis in ner garsge das auto prüfen lassen kann
Fr, 02/06/2017 - 15:59
Jacek Kwasny
Bin auch der Meinung, dass ein Unfallschaden erwähnt werden muss, da es unter Umständen Sicherheits relevant ist.
Fr, 02/06/2017 - 15:59
Erwin Brotzer
Danke für die auskunft habe es so weitergeleitet,
Fr, 02/06/2017 - 15:59
Djevdet Jecky Iljazi
Sämtliche Mängel die in einer Zusammenhang mit Sicherheit haben inkl. Unfall muss gemeldet werden ab Platz hin oder her.
Fr, 02/06/2017 - 15:59
Erwin Brotzer
Also kann er das auto nach einem monst zurück bringen?
Fr, 02/06/2017 - 15:59
Djevdet Jecky Iljazi
Ja auf jedenfall.
Fr, 02/06/2017 - 15:59
Nicole Bernhard
Lass Dir den Unfallschaden von einer Garage deklarieren.Sonst musst Du den Rechtschutz einschalten.
Fr, 02/06/2017 - 15:59
Djevdet Jecky Iljazi
Er macht nichts anders als Widerrufsrecht des Vertrages. Das ist im OR Art. 24 Absatz 3 geregelt
Fr, 02/06/2017 - 15:59
Djevdet Jecky Iljazi
Es ist ab der Erkenntnis des Schadens ansonsten sind 7 Tage
Fr, 02/06/2017 - 15:59
Andre Böttcher
Ja du kannst das Auto auch nach 3 Monaten zurückbringen wenn dir der Verkäufer den Unfall Schaden verschweigt