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FRAGE:
Mein Flug von Mailand nach São Paulo hatte eine Verspätung von 12 Stunden gehabt.
Habe ich da ein Anrecht auf eine Entschädigung?
ANTWORT:
Ja.
Prinzipiell gilt für alle Airlines, die von einem Schweizer oder EU-Flughafen starten, die EU-Verordnung Nr. 261/2004 bei Verspätungen, Überbuchungen oder Annullierungen.
Doch erst bei einer sogenannten "Grossen Verspätung" können Reisende finanzielle Ansprüche geltend machen.
Ob eine Verpätung als "gross" gewertet werden kann, hängt von der Dauer und Distanz des Fluges ab.
Weitere infomationen finden Sie in folgendem Artikel des Beobachters:
https://www.beobachter.ch/konsum/flugverspatung-wann-habe-ich-anspruch-a...
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FRAGE:
Mein Flug von Mailand nach São Paulo hatte eine Verspätung von 12 Stunden gehabt.
Habe ich da ein Anrecht auf eine Entschädigung?
ANTWORT:
Ja.
Prinzipiell gilt für alle Airlines, die von einem Schweizer oder EU-Flughafen starten, die EU-Verordnung Nr. 261/2004 bei Verspätungen, Überbuchungen oder Annullierungen.
Doch erst bei einer sogenannten "Grossen Verspätung" können Reisende finanzielle Ansprüche geltend machen.
Ob eine Verpätung als "gross" gewertet werden kann, hängt von der Dauer und Distanz des Fluges ab.
Weitere infomationen finden Sie in folgendem Artikel des Beobachters:
https://www.beobachter.ch/konsum/flugverspatung-wann-habe-ich-anspruch-a...
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