Frage KK: weiss jemand, wielange man noch Anrecht auf Rückvergütung hat? Ich hab per 1.1.16 die KK gewechselt und jetzt noch eine Rechung vom Zahnarzt gefunden, die ich bei der alten KK nicht eingereicht habe. Kann die noch einreichen? Die Rechung beim Arzt ist selbstverständlich bezahlt, es geht um die Vergütung der DH und des Röntgen, sowie der Spritzen.

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Kommentare

Stefan Stutz

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(Admin) Das Gesetz gibt klare Richtlinien. So verjähren Forderungen von Ärzten und Therapeuten fünf Jahre nach der Behandlung.
Analog sieht es bei den Rückforderungen der Patienten aus – jedenfalls bei der Grundversicherung. Patienten können Arztrechnungen innert fünf Jahren ihrer Kasse einschicken. Fordern sie die Rückvergütung erst später ein, muss die Kasse sie nicht mehr bezahlen. Aber Achtung: Bei der Zusatzversicherung gelten andere Fristen. Hier verjähren Rückforderungen der Behandlungen bereits nach zwei Jahren.

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Jasmin Hauser

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Danke für die rasche Antwort. Ich bin so ne Niete bei solchen Sachen suchen im www.

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Sara Wirthensohn

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darf ich kurz etwas fragen? zahlt die kk DH?

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Jasmin Hauser

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DH; Dentalhygiene

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Stefan Stutz

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Dies geht unter Zusatz, falls du deine Zähne versichert hast, ansonsten nicht

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Jasmin Hauser

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aber Röntgen und Medikamente werden aus der Grundversicherung bezahlt. Oder?

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Stefan Stutz

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Zahnröntgen nicht.. ansonsten schon... sonst einfach alles einreichen, siehst ja dann was bezahlt wird ?

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Jasmin Hauser

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ich bin mir bei meiner alten KK nicht mehr sich ob die einen Beitrag an die DH zahlt. Aber meine neue KK zahlt. Glaubs 100.00 im Jahr. Müsste nach schauen

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Daniele Procopio

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Es gibt über 60 Krankenkassen, schau mal in der Police.

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