Frage: Kann eine Beiständin eine Besuchsbegleitung verfügen? Das muss doch die KESB und das Sozialzentrum ist doch dem KESB untergeordnet.

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Kommentare

Sabrina Irina

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Bei uns ist alles übers KESB gelaufen was mit dem Besuchsbegleitung zu tun hatte

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Nydegger Roman

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Aber doch nicht von der Beiständin und dem Sozialzentrum.

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Sabrina Irina

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Die Beiständin hat es in die wege geleitet.

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Nydegger Roman

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Es bestand eine Besuchsbegleitung und entscheidungsgewalt hatt doch die KESB und nicht das Sozialzentrum!

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Sabrina Irina

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Hab ja nichts anderes gesagt

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Nydegger Roman

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Also ist diese verfügung nicht rechtens oder etwa schon?

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Sabrina Irina

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Das weiss ich nicht, bei uns war es das KESB die die entscheidungen traf, die Beiständin die es ausführte.

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Marina Lepri

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Bei mir wahr es so, die Beiständin hat es in die wege geleitet und die Kesb hat mit ihr zusammen entschieden.

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Nydegger Roman

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Marina Lepri aber das kamm von der Kesb oder?

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Marina Lepri

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Nein meine Beiständin hat das organisiert und in die Wege geleitet. Hätte Sie dem nicht zugestummen häte es auch kein Besuch gegeben

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Marina Lepri

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Der Beistand ersezt denn Teil des Kindes der noch nicht volljährig ist... das heisst auch das entscheidungsrecht. Wenn ein Beistand denn Umgang mit einem Familienmitglied nicht gut heisst und das auch begründen kann, dann darf der Beistand denn Kontakt verweigern.

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Nydegger Roman

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Ich habe da andere infos. Da bei mir die KESB die entscheidungsgewalt hat und die Beiständin lediglich von meiner Tochter ist und das ganze Besuchsrechtsbegleidung von der KESB aus kommt. Sogar der Beobachter sagt das dies nicht rechtens ist.

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Marina Lepri

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Dann müssen sie sich direkt an die Kesb melden und beschweren :/

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Mona Geiser

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Ohne grund wird dies nicht entschieden... ich hab jetzt auch 1.5 jahre zugeschaut und erst jetzt wird ihm die besuchszeit gekürzt ohne KESB das wurde vom veistand jetzt endlich entschieden.

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Nydegger Roman

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Mona Geiser stimmt nicht und bevor du urteilst obwohl du die geschichte dahinter nicht kennst finde ich so eine aussage wirklich nicht passend.

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Mona Geiser

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Naja die frage ob der beistand entscheiden darf.. ja darf er und dies nur wenn gründe vorliegen.

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Nydegger Roman

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Auch wenn die KESB anderst interpediert und anderer ansicht ist?

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Mona Geiser

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Dann müssen die vom KESB mit dem beistand komunizieren... ich würde sagen dass die KESB doch noch höher ist als ein beistand.

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Conny Sablonier

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Ich weiss das die KESB höher ist als der Beistand aus eigener Erfahrung

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Cosima Grögli

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Nydegger Roman de vistand cha im rahme vom kesbentscheid s bsuechsrecht ime gwüsse rahme uswiite.entscheidige über massnahme wo füre vegrenzti ziit sind wels en testlauf iah (bbt zb), chönds mitm iverstöbdnis vo de km und dir usarbeite! d entwcheidigsgwalt hets kesb.die überprüefed nid nu d ussage vom kjz sondern au vo therapeute usw

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Cosima Grögli

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aso über din kopf hinweg cha sie mines wüssens kei begleitets bsuechsrecht verfüege.vorallem nid,wenn d kesb i ihrem entschmuss seti festghalte ha,dass du dini tochter unbeufsichtigt döfish gse

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Cosima Grögli

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solang s kesb na ke verfüegig gmacht het ishs am bistand,mit eu uszarbeite wis bsuechsrecht umzsetze ish. sie döf soch aber nid übere kesb entscheid hinwegsetzr

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