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FRAGE:
Kann das Betreibungsamt die Halbwaisenrente vom Sohn einer Schuldnerin pfänden?
ANTWORT:
Nein.
Halbwaisenrente wie Kinderalimente dürfen nicht angerechnet werden, da ist sich das Bundesgericht einig.
In den meisten Fällen, in den es um Alimenten / Kindergelder geht, verweist das Bundesgericht auf ein Urteil aus dem Jahre 2005.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
FRAGE:
Kann das Betreibungsamt die Halbwaisenrente vom Sohn einer Schuldnerin pfänden?
ANTWORT:
Nein.
Halbwaisenrente wie Kinderalimente dürfen nicht angerechnet werden, da ist sich das Bundesgericht einig.
In den meisten Fällen, in den es um Alimenten / Kindergelder geht, verweist das Bundesgericht auf ein Urteil aus dem Jahre 2005.
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