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Frage; ist Wucher in der CH strafbar? Es betrifft nicht mich, sondern jemanden den ich kenne.
Sie hat Produkte gekauft und viel teurer weiterverkauft. Kann man sie dafür anzeigen? Und muss man das am Steueramt melden? Oder nur ab einem bestimmten Betrag?
Danke für die Infos.
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Frage; ist Wucher in der CH strafbar? Es betrifft nicht mich, sondern jemanden den ich kenne.
Sie hat Produkte gekauft und viel teurer weiterverkauft. Kann man sie dafür anzeigen? Und muss man das am Steueramt melden? Oder nur ab einem bestimmten Betrag?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:53
Daniel Baur
Das nennt man handel.jeder selber schuld wenn er keine preise vergleicht.er kauft es ja freiwillig
Fr, 02/06/2017 - 16:53
Melissa Jane Hort
So sehe ich das nicht. Das ist eine bewusste Täuschung, deshalb gibt es ja die Bezeichnung Wucher, nur weiss ich nicht, ob das in der Schweiz strafbar ist.
Fr, 02/06/2017 - 16:53
Carolin Metzler
Nein, du musst grundsätzlich nichts dem Steueramt melden. Und beiden Steuern ist nur relevant, ob sie selbstständig ist oder nicht. Zu welchen preisen sie verkauft (ob angemessen oder überzogen), ist dem steueramt egal
Fr, 02/06/2017 - 16:53
Niko Li Na
Carolin Metzler bist du vom steueramt?
Fr, 02/06/2017 - 16:53
Carolin Metzler
Nein, aber in der steuerberatung tätig 😉
Fr, 02/06/2017 - 16:53
Niko Li Na
Ich dachte das sowasunter Nebenerwerb geht und natürlich das angeben muss wie das Trinkgeld ja auch was keiner macht... ?
Fr, 02/06/2017 - 16:53
Carolin Metzler
Also eben: wenn sie das selbstständig macht (nach der steuerlichen definition), muss sie den gewinn bei den steuern angeben... Wenn sie aber mal was verkauft, wird die abgrenzung sehr schwierig. Wenn ich jetzt zbsp zwei komzertkarten von adele auf ricardo weitervekaufe (ich hab leider nur eine und die verkauf ich sicher nicht 😉) ist das halt noch nicht gewerbsmässig, sondern ein steuerfreier kapitalgewinn aus dem privatvermögen
Fr, 02/06/2017 - 16:53
Jacek Kwasny
Wucher ist in der Schweiz grundsätzlich strafbar. Wenn man aber etwas günstig kauft und dann viel teurer verkauft, ist die kein Wucher sondern Marktwirtschaft. Und: Denunzieren ist nicht strafbar, aber moralisch verwerflich.
Fr, 02/06/2017 - 16:53
Carolin Metzler
Wie Karin Fontanive mit dem stgb auszug gezeigt hat, ist es strafbar, wenn man eine zwangslage, abhängigkeit, unerfahrenheit oder die schwäche im urteilsvermögen ausnützt... Und dann kann mE auch ein überhöhter preis strafbar sein und nicht mit Marktwirtschaft zu rechtfertigen... Oder wie siehst du das karin?