Frage isch de rechtsgültig wenn i de im stille gmacht ha ohni das dia person ihn unterschriebe het ?

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Kommentare

D'Armiento Michelle

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Nei.. Bi gad am.abgeh.. Und so sache mönd vo beidne u terschriebe sie.. Bi übergabe bin i ziehe sowie bim uszieh..
Sge ich als leihe

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Birgit Rechsteiner

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Öppis wo nur im wösse vo de einte Siete passiert isch eigentlich nie rechtsgültig!

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Andrea Daniela Loosli

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Im untermietvertarg ischs ou no hinterleit.
Aber i finde der nüm.
Dr isch spurlos verschwunde

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Birgit Rechsteiner

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Hast du alle Schlüssel zurück bekommen?

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Andrea Daniela Loosli

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Nur 4 von 5

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Andrea Daniela Loosli

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Haupteingang fehlt

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Birgit Rechsteiner

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dann Brief schreiben und Frist setzen.
Aber dieses Formular bringt dir eigentlich gar nichts

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Andrea Daniela Loosli

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Die person het frischt.

Polizei lüttet ihm nomol ah.
Und vordert ihn uf.

Wia gseit dr untermietvertrag wo ihm geh ha wo all schlüssel ufglischtet gsi sind.
Ischt spurlos verschwunde.

Wohnigsschlüssel i hauptigang si 2 verschiedeni schlüssel

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Blerta Kamberi

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Ein mündlicher Vertrag ist ebenso gültig wie ein schriftlicher. Beide Vertragsparteien müssen jedoch einverstanden sein mit dem Inhalt des Vertrages und dieser darf nicht rechtswidrig sein.
Um jedoch einen Vertrag beweisen zu können bei einem Nichterfüllen, wird es mit einem schriftlichen, von den Vertragsparteien unterschriebenem Dokument, um Einiges einfacher.
Deine Fragestellung ist nicht klar formuliert, bzw. zu kurz gefasst.
War jemand damals bei der Schlüsselübergabe dabei, der bestätigen könnte, dass es 5 Schlüssel waren? Hast du deinen Vertragspartner mündlich, schriftlich aufgefordert, dir den fünften Schlüssel zu übergeben? Wie hat er/sie sich sonst verhalten? Streitet er/sie ab, je einen fünften Schlüssel erhalten zu haben? Grundsätzlich kannst du mit diesen Notizen nicht viel erreichen, denn damit kannst du nichts beweisen...wenn du gegen ihn/sie klagen willst, musst du beweisen können, dass es fünf und nicht bloss vier Schlüssel waren.
Zuerst würde ich versuchen, die Person erneut schriftlich aufzufordern, bevor ich die Polizei miteinbeziehe. Seit dem Vertragsende (31.12.2016) sind erst fünf Tage vorbei. Schriftlich auffordern, abwarten und erst dann nächsten Schritt machen.

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Andrea Daniela Loosli

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Obe han ichs schloss scho usgwechselt.

Tuas de weder inne wenn i use gängt.

Aber hauptigangstüre de fehlt

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Birgit Rechsteiner

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mehr als du schon machst kannst du wohl nicht machen....
Jedenfalls hat dein Zettel nichts mit rechtsgültig zu tun. Dass du das Original des Untermietvertrages verloren hast ist natürlich doof - also kannst du nichts belgen - wenn dein ehem. Untermieter das hier nun liest kann er behaupten, er hätte nur 4 Schlüssel bekommen und die hast du ja zurück - du kannst den 5ten nicht mehr beweisen...

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Blerta Kamberi

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Mach dir keine Sorgen Andrea (-:
Ich würde noch wenige Tage abwarten. I.c. hast du leider keine Beweise. Lieber auf höfliche Art und Weise auffordern, als die Polizei miteinzubeziehen. Ich denke die Person wird wohl den Schlüssel verloren haben. Den Schlüssel nachzumachen wäre für dich günstiger als deinen ehemaligen Untermieter deswegen vor Gericht zu bringen, den Fall zu verlieren, da keine Beweise und schliesslich die Gerichtskosten zu tragen.

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Vivienne K. Vincenza

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Da du den originalen Mietvertrag nicht hast, wird es rechtlich schwierig. Du kannst nicht beweisen, dass er 5 Schlüssel erhalten hast. Daher sind solche Dokumente sehr wichtig. Kannst wohl nur nochmal mit ihm reden und ihm eine Frist setzen.

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