Frage:
Ich habe mich von meinem Mann getrennt und bin mit meinen Kindern ausgezogen. Der Mietvertrag läuft aber auf uns Beide. Er will im Haus mit seinen volljährigen Söhnen wohnen bleiben.
Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus? Was muss ich unternehmen?

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Kommentare

Niko Li Na

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( leie) ihr müsst beide kündigen und dein ex muss neuen Vertrag machen lassen! Würde das so schnell wie möglich machen da du solidarisch mit haftest falls er die miete nicht zahlt.

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Andrea Baumann

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Nun mein Mann redet nicht mehr mit mir und etwas helfen zu meinen Gunsten schon gar nicht! Ich brauche eine andere Lösung

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Niko Li Na

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Dan wird es schwierig
.. Den der Richter wird deine Kündigung ohne seine Unterschrift nicht akzeptieren. Das war so bei meinem ex.

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Niko Li Na

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Versuch es ihm (deinem ex)doch schriftlich zu schicken. Mit retour couvert an dich. Wenn das auch scheitert Dan ev. Zur schlichtungsbehörde fragenwie weiter. Aber unbedingt was unternehmen!!!

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Alexander Baxel

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>sCHREIBE diesen Sachverhalt Deinem Vermieter und bitte ihn die Kündigung auszusprechen. Oder eine Änderungskündigung.

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Karin Fo

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(Admin) So einfach geht das nicht, da eine Kündigung wegen Änderung der familiären Situation missbräuchlich wäre. Eine solche Kündigung wäre anfechtbar.

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Alexander Baxel

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Sprich mit dem Vermieter.

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Andrea Baumann

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da wird man nur verarscht und abgezockt und dann muss ich noch so Mist hören und akzeptieren :-(
Dem Vermieter habe ich bereits geschrieben. Nie wieder was gehört :-(

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Andrea Baumann

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das Haus kostet 2'500.- ohne NK, der Vermieter entlässt mich kaum freiwillig aus dem Vertrag :-(

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Jacek Kwasny

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Du musst einfach kündigen, per Einschreiben. Ich glaube nicht, dass der Vermieter eine Kündigung einfach nicht akzeptieren kann. Einen Nachmieter hat er ja bereits. Würde auch eine Frist setzen, bis wann seine Bestätigung kommen soll und anmerken, dass ohne Gegenbericht seinerseits Du die Kündigung als vollzogen betrachtest.

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Niko Li Na

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Niko Li Na

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Andrea Baumann der Vermieter kann und würde ev. Deine Kündigung akzeptieren! Aber falls dein ex vor Gericht geht hast du verloren! Ich verstehe dich in deiner Situation deine emotionale Gefühle! Aber das recht fragt leider nicht danach!!

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Nadia Kiener

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Kündigen! Und erwähnen dass dein Ex sich bereit erklärt hat, alleiniger Mieter zu sein

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Karin Fo

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(Admin) Die Kündigung der gemeinsamen Wohnung ist nur möglich wenn beide (also dein Mann und Du) unterschreiben. Die beste Möglichkeit wäre also, wenn ihr euch darüber einigen könntet. Das würde dann bedeuten, dass ihr beide die Wohnung kündigt und deinen Mann als Nachmieter vorschlägt. Das Problem dabei ist halt einfach, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, die Wohnung dann neu an deinen Mann alleine zu vermieten. Wenn ihr euch nicht einigen könnt bleibt dir eigentlich nur der langwierige Weg übers Gericht.

Generell als Tipp: genau solche Fälle kann man vertraglich regeln, bevor man gemeinsam eine Wohnung mietet. Z.B. kann man schriftlich festhalten, wer bei einer Trennung in der Wohnung bleiben darf, innert welcher Frist der andere ausziehen soll und wie lange dieser noch die Mietzinsen in welcher Höhe schuldet

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Andrea Baumann

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Der unterschreibt wie gesagt nichts freiwillig, vorallem wenns zu meinen Gunsten ist.
Dem Vermieter habe ich bereits eine Mail geschrieben, Antwort war er schaue mal. Das war vor 2 Monaten. Der macht auch nix freiwillig....

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Andrea Baumann

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Ich bin mit meinen 2 kleinen Kindern ausgezogen und hab so keine Lust, in eine Schuldenfalle zu tappen, aus der ich nie wieder rauskomme.... ?

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Annette Hungerbühler-Ochsner

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I habe damals den Vertrag übernommen und musste unterschreiben das ich für alle mängel usw ab dem Datum alleine haftbar gemacht werden kann nur mein Mann hat gekündigt als er gegangen ist

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