FRAGE:
Hilfe ich wurde zu Unrecht betrieben.
Auf meinen Rechtsvorschlag wurde das Schlichtungsgesuch zurück gezogen. Besteht nun mein Eintrag im Betreibungsresgister noch oder muss der Kläger diesen noch separat löschen lassen?
ANTWORT:
Der Kläger muss diesen separat löschen lassen.
Allerdings können Sie sich gegen ungerechtfertigte Einträge im Betreibungsregister wehren.
Verwenden Sie dazu die passenden Musterbriefe des Konsumentenschutzes
https://www.konsumentenschutz.ch/themen/zahlungsverkehr/eintrag-ins-betr...

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Archiv