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FRAGE:
Hilfe, ich bekam heute Nachmittag um 15:30 eine Zusage für eine Mietwohnung. Man sagte uns wir bekommen die Wohnung und schicke uns den Vertrag zu. 2.5 Stunden später ruft uns die verwaltung an und sagt uns die Wohnung wieder ab....! Dürfen die das???
ANTWORT:
Ja.
Gemäss einem Bundesgerichtsurteil (nicht öffentlcher Entscheid), ist von einem sog. stillschweigenden Vorbehalt der Schriftlichkeit auszugehen, wenn der Vermieter dem Mieter nach einer mündlichen Zusage noch schriftliche Vertragsexemplare zur Unterzeichnung zukommen lässt, resp. wenn dies bei der mündlichen Zusage vereinbart ist.
Es wurde Ihnen gesagt, man schicke Ihnen den Vertrag zu. Damit wurde ausgedrückt, dass die mündliche Zusage NICHT verbindlich ist. Dies wird durch das Bundesgericht gestützt
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Hilfe, ich bekam heute Nachmittag um 15:30 eine Zusage für eine Mietwohnung. Man sagte uns wir bekommen die Wohnung und schicke uns den Vertrag zu. 2.5 Stunden später ruft uns die verwaltung an und sagt uns die Wohnung wieder ab....! Dürfen die das???
ANTWORT:
Ja.
Gemäss einem Bundesgerichtsurteil (nicht öffentlcher Entscheid), ist von einem sog. stillschweigenden Vorbehalt der Schriftlichkeit auszugehen, wenn der Vermieter dem Mieter nach einer mündlichen Zusage noch schriftliche Vertragsexemplare zur Unterzeichnung zukommen lässt, resp. wenn dies bei der mündlichen Zusage vereinbart ist.
Es wurde Ihnen gesagt, man schicke Ihnen den Vertrag zu. Damit wurde ausgedrückt, dass die mündliche Zusage NICHT verbindlich ist. Dies wird durch das Bundesgericht gestützt
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