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Heute abend
Meine frau steht an der ampel, dann fährt ihr ein auto mit sommerpneu auf, unser auto sieht nach totalschaden aus, ihr ist gott sei dank nichts passiert, kopf alles io , sie fuhren an die garage die grad dort war und füllten ein Unfall Protokoll aus, sie haben beide unterschrieben, auch bestätigt dass sie ihr hinten aufgefahren ist, Polizei wurde nicht angerufen, hätten wir das sollen? Laut garagist sei das unfallprotokoll so zulässig und in der schweiz wird man nicht gebüsst wenn jemand sommerpneu drauf hat,
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Meine frau steht an der ampel, dann fährt ihr ein auto mit sommerpneu auf, unser auto sieht nach totalschaden aus, ihr ist gott sei dank nichts passiert, kopf alles io , sie fuhren an die garage die grad dort war und füllten ein Unfall Protokoll aus, sie haben beide unterschrieben, auch bestätigt dass sie ihr hinten aufgefahren ist, Polizei wurde nicht angerufen, hätten wir das sollen? Laut garagist sei das unfallprotokoll so zulässig und in der schweiz wird man nicht gebüsst wenn jemand sommerpneu drauf hat,
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Kommentare
Mo, 13/11/2017 - 19:09
Beat Weissen
Das ist in Ordnung so.
Bei Unfällen mit lediglich Sachschaden muss nicht zwingend die Polizei gerufen werden (SVG).
Mo, 13/11/2017 - 19:10
Angelina Milenina
Wenn die Polizei gerufen worden wäre, wäre der andere wegen einfacher Verkehrsregelverletzung gebüsst worden + evtl Ausweisentzug. Um die Sommerpneus geht es nicht.
Mo, 13/11/2017 - 19:13
Erika D'Amato
In Ordnung OK aber falls Verletzungen (schleudertrauma) kommen muss eine Anzeige gemacht werden
Mo, 13/11/2017 - 19:22
Erika D'Amato
Ich habe es damals nicht gemerkt am Abend dann kamen die Schmerzen. Schleudertrauma seit 1995 chronisch jetzt
Mo, 13/11/2017 - 19:50
Natascha Ammann
Ich habe es beim Unfall aich nicht gemerkt erst ein Tag später
Chronisches schleudertrauma seit 01.01.02 ?
Mo, 13/11/2017 - 20:24
Erika D'Amato
Natascha Ammann willkommen im Klub. Wer sowas nicht selbst hat wird es nie verstehen
Mo, 13/11/2017 - 23:52
Christina Brückner
Dito, Schleudertrauma kam erst am nächsten Morgen, unbedingt zum Arzt wenn Schmerzen kommen und den Unfall der Versicherung melden!
Mo, 13/11/2017 - 19:14
Moni Niemeyer
Es wird keine Schwierigkeiten geben... ruft einfach die gegnerische Versicherung an und meldet den Schaden...
Mo, 13/11/2017 - 19:14
Fredy Höltschi
Das haben Sie richtig gemacht.
Und ich persönlich finde dis super ?. Denn es muss nicht immer die Polizei gerufen werden, das gibt nur unnötige Kosten, Strafverfahren.
Mo, 13/11/2017 - 19:20
Erwin Brotzer
Besten dank für die info , bin beruhigt
Mo, 13/11/2017 - 19:28
Päm Turcato
Eine isch mir mit am töff i die linki siite ihne gfahre und es loch und chrazer gmacht het da ich nachem kontrollblick abboge bi und niemert gseh ha. Ha de weller neulenker gsi isch ned polizei gruefe und er het sech als schuldig ahgschribe ufem unfallprotokol. Ende der geschichte ha helfti vom schade wo er gschuld gsi isch und verursacht het chenne selber zahle! Siit do hamer gschwore lüte immer de polizei ah.
Mo, 13/11/2017 - 21:43
Beat Weissen
Ein Unfallprotokoll gilt nicht als Schuldanerkennung. Steht meines Wissens sogar auf dem Protokoll.
Mo, 13/11/2017 - 21:57
Nathalie Waibel
Genau us so Gründ lieber doch Polizei cho loh.
Mo, 13/11/2017 - 22:03
Beat Weissen
Nathalie Waibel , normalerweise kommen Versicherungen und Polizei zum gleichen Schluss, was die Unfallursache angeht.
Mo, 13/11/2017 - 22:06
Nathalie Waibel
Ich hatte leider auch schon ein erlebniss wo ich aus gutwill dann doch auf die Polizei verzichtet haübe. ( polizei war gerufen und vor Ort). Die Person gab vor der Polizei an Sie stehe dazu. Und wir haben das Protokoll ausgefüllt. Kurze rede: danach wollte die Person doch nicht gerade stehen. Ich konnte auf den Polizisten als Zeugen zurückgreiffen. Zum Glück. Daher bin ich auch sehr virsichtig.
Mo, 13/11/2017 - 22:07
Päm Turcato
I bi unter schock gstande und er de alles abgtritte! Neulenker oder nöd nur no mit Polizei. Kei erbarme meh.
Mo, 13/11/2017 - 20:01
Erwin Brotzer
Andere frage
Hab gehört dass die Versicherung bei Totalschaden den zeitwert ausbezahlt, wie sieht es mit den Investitionen aus? Kann man das zurückverlangen?
Mo, 13/11/2017 - 20:36
Karin Linder
Ja,die gegnerische Versicherung berücksichtigt das,insofern Sie Abrechnungen haben,sie bezahlen NUR was schriftlich belegbar ist.
Mo, 13/11/2017 - 20:43
Erwin Brotzer
Und wenn es die gleiche ist? Sind beide bei der gleichen versichert
Mo, 13/11/2017 - 20:50
Karin Linder
War bei mir nur Vorteil.1800.- habe ich fürs Auto bezahlt und 4650.-habe ich bekommen.
Mo, 13/11/2017 - 20:52
Erwin Brotzer
Ok ich möcht nur das, was ich investiert habe zurück, belege sind vorhanden, besten dank für die info
Mo, 13/11/2017 - 21:03
Karin Linder
??
Mo, 13/11/2017 - 21:44
Christina Ammann
Ich meinte, es macht Sinn die Polizei zu rufen, wenn Personen zu schaden kommen, bzw. diese merkt, dass sie, auch wenn selbstständig zum Arzt geht.
Di, 14/11/2017 - 00:00
Daniela Schaffner
Auch die Polizei füllt nur das unfallprotokoll aus aber es müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Erstens darf es keinen Personenschaden geben. Und es darf nicht wegen einer vortrittsmissachtung passiert sein
Di, 14/11/2017 - 17:52
Beat Weissen
Das mag Ihre persönliche Erfahrung sein (?). Aber das hanhabt jedes Polizeikorps anders.
Di, 14/11/2017 - 19:28
Daniela Schaffner
Die Polizei ha es mir so erklärt . wär jo blöd wenn sie sich selber mehr Arbeit machen...
Di, 14/11/2017 - 17:35
Isabel Isa
S Unfallprotokoll gültet nöd as Schuldanerkennig. Deshalb immer entweder en Fötzel unterschriebe la (d Unterschrift isch s Wichtigste), dass er Schuld het oder d Polizei alüte 😊
Di, 14/11/2017 - 19:34
Robert Schweng
Isabel Isa Der Fragesteller hat inzwischen die Gruppe gewechselt. Er ist jetzt vermutlich in schöner wohnen zu finden! 😉