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FRAGE; gemeinsames sorgerecht:
wenn der vater eines 5 jährigen kindes wieder geheiratet hat und eine ortschaft weiter weg zieht, kann er dann einfach das kind in der neuen ortschaft und dem kiga anmelden ohne das wissen der mutter?
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FRAGE; gemeinsames sorgerecht:
wenn der vater eines 5 jährigen kindes wieder geheiratet hat und eine ortschaft weiter weg zieht, kann er dann einfach das kind in der neuen ortschaft und dem kiga anmelden ohne das wissen der mutter?
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Kommentare
Mo, 28/08/2017 - 13:03
Nicole Arm
Nein, kann er nicht https://www.beobachter.ch/familie/trennung-scheidung/gemeinsames-sorgere...
Mo, 28/08/2017 - 13:03
Nicole Arm
Der Grundsatz lautet: Die Eltern entscheiden in sämtlichen Fragen der elterlichen Sorge gemeinsam.
Dazu gehören zum Beispiel Fragen zum Erziehungsstil, zur Ausbildung, aber auch zum Schutz und zur Pflege des Kindes – etwa bei medizinischen Entscheidungen.
Mo, 28/08/2017 - 13:03
Marion Kaiser
mo/di/mi bei der mutter welche kein auto hat, do/fr/sa/so beim vater
Mo, 28/08/2017 - 13:03
Robert Schweng
Ich gehe dann davon aus, dass eine alternierende Obhut vorliegt? Dann benötigt es das Einverständnis beider Elternteile!
Mo, 28/08/2017 - 13:03
Christina Ammann
Nicht ohne das Einverständnis der Mutter, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht haben
Mo, 28/08/2017 - 13:03
Gina Simone
Laie; bei uns ist trotz gemeinsamem Sorgerecht ein Hauptaufenthaltsbestimmungsrecht im Vertrag vermerkt, dies liegt bei mir. Da ihr euch aber so aufteilt, muss es aus meiner Sicht gemeinsam Entschieden werden, wie alle anderen wichtigen/grundlegenden Fragen, die das Kind betreffen. Alles Gute