Frage:
Geld wurde ausgeborgt und auch schriftlich festgehalten.
Frist wurde seeehr verlängert und selbst jetzt ist keine Einsicht, obwohl die Gegenpartie es weiss.
Optionen wurden angeboten und mit Ausreden abgelehnt!

Was kann man tun?

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Kommentare

Alex Schäfer

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Da du es schriftlich hast würde ich es über einen Anwalt versuchen, falls du eine Rechtsschutzversicherung hast. Verliere keine Zeit und ein Tipp von mir, mach das nie wieder, gewisse Personen können nicht mit Geld umgehen, lass das die Bank machen dafür sind die schliesslich da.

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René Bühler

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Betreiben? Vielleicht stehst du hinten an, wenn die Person noch mehr Schulden hat .

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Janine Heer

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Hast du dee Gegebpartei schon eine Teilzahlung angeboten?

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Jasmin Gemperli

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wurde angeboten ja

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Carmen J. Bloechlinger

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bei einer betreibung kommt es darauf an wie hoch der betrag ist um den es geht und ob es sich lohnt dafür eine betreibung zu veranlassen.

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Susan Stadelmann

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Du kannst alle kosten der betreibung der gegenpartei 'aufbrummen' daher.. klar nimmst du erst geld in die hand aber nachher kannst du es zurückfordern

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Petra Lienhard

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Bitte hört mit diesen Rechtschutzversicherungen auf,wenn sie so eine hätte,würde sie nicht hier,und viele andere auch nicht fragen.Das mussste ich jetzt mal sagen.Wenn Du betreibst gehst Du schon mal in Vorkasse,hat er/sie schon Bereibungen,dann kannst Du evt sehr lange warten,und oft geht es dann zum Vergleich,und Du bekommst noch einen kleinen Teil zurück.Arbeitet die person,oder lebt sie vom Amt?

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Jasmin Gemperli

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habe schon eine... allerdings geht es hier um einen freund und der soll ruhig merken, dass er genügend zeit hatte... der betrag ist ned so hoch. die person arbeitet.

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Petra Lienhard

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Dann würde ich mal nett fragen was wohl sein Chef dazu meint?Evt. nüzt das?

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Anaid Widmer

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Mit der Frage; was wohl der Chef dazu meint , währe ich vorsichtig, den es geht dann schnell in Richtung Nötigung . lg

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Jasmin Gemperli

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war befristet

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Jasmin Gemperli

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ja wurde alles festgehalten.

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Carmen J. Bloechlinger

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um wieviel geld geht es denn eigentlich?

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Hatice Özcan

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Völlig irrelevant..

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Carmen J. Bloechlinger

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sicher ist dies relevant, wenn es ganz wenig ist dann lohnt es sich vielleicht nicht mal zu betreiben, wenn beispielsweise die gebühr zum betreiben, im verhältnis zu den schulden zu hoch ist. das ist immer ein abwägen, von daher kommt es sehr wohl darauf an ob es um 100 franken geht, ob es um 500 geht oder um 4 tausend.... so als beispiel...

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Jasmin Gemperli

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gut zu wissen

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Petra Lienhard

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Und wenn er schon einige Betreibungen hat,dann endet es mit einer Lohnpfändung.Oder mit einem Vergleich,wo meist die Kläger sehr viel weniger Geld bekommen.

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Alex Schneeberger

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Daraus lernen, dass man Freunde und Geld trennt..
Effektiv ist schlussendlich nur betreiben, sofern noch keine schuldscheine vorhanden sind...

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Robert Schweng

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Carmen Julia es gibt da auch noch die Weisheit die ich ganz gut finde: Man sollte nie mehr verleihen als einem Wehtut falls man es nicht mehr zurückbekommt ! Rechtlich hat das allerdings keine Relevanz 😊

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Alex Schneeberger

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Das ist auch nicht Aufgabe der Polizei, sondern eine zivilrechtliche Angelegenheit. Auch absitzen kann man zivilrechtliche Schulden "nicht", das ist falsch. Gibt einfach ein schuldschein, nach erfolgloser betreibung. Einzig Staats Bussen (ohne Gebühren) können nach erfolgloser betreibung zur arest/Gefängnis umgewandelt werden.

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Robert Schweng

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Marlen-Jasmin Charles na so tief muss man auch wieder nicht in die Tasche greifen um eine Betreibung einzuleiten: Forderung 500.-1000.- = 40 Sfr. Forderung 1000.- 10'000.- = 60.-SFr.

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