Frage für meinen Nachbarn: Können Gerichtskosten durch gemeinnützige Arbeit abbezahlt werden? Bussen das geht aber die Gerichtskosten???

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Kommentare

Johny Johny

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Soweit ich weiss kann man das. Es kommt jedoch drauf an was fûr ein Delikt man verbrochen hat.
Fûr Bussen kônnte das schon so sein. Ja. Das man sie evt. Abarbeiten kann. Kommt drauf an welche Bussen...

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Nadia Kiener

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Ich behaubte eben Gerichts- und Verfahrenskosten nicht. Aber lass mich gerne vom Gegenteil überzeugen ?

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Johny Johny

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Willst du mir vielleicht sagen um was es sich dabei genau handelt. Dann kônnte ich dir sogar helfen. Soweit ich weiss werden unbezahlte Rechnungen betrieben jedoch nicht Gebusst. Also im Sinne (Bestraft)

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Fiechter Manuela

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Die Busse kann unter gewissen Voraussetzungen (zu geringes Einkommen, Sozialhilfeempfänger) in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden.
Jedoch nicht die Gerichtskostsn, diese Kosten können nicht umgewandelt werden, das heisst Gerichtskosten müssen bezahlt werden

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Karin Fo

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(Admin) Um was für eine Art Verfahren handelt es sich? Straf-, Zivil- oder Verwaltungsverfahren?

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Carolin Metzler

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(admin) und welle Kanton? Im Strafverfahre hanis für es paar Kantön emal nahgluegget, da wirds definitiv schwierig bzw. unmöglihc

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