Frage für jemanden vom Bekanntenkreis.
Folgendes ist passiert, mein Bekannter stand mit seinem Auto auf einem Privatparklpatz er sass die ganze Zeit über im Auto drinn. Daraufhin kommt der Mieter des Parklpatzes (wir vermuten es war der Mieter) und ruft den Abschleppdienst ohne ein Wort zu sagen. Das Telefonat wurde um ca 13.01 Uhr gemacht, um 13.04 fuhr mein Bekannter los und war um punkt 13.20 Uhr am Arbeitsplatz. Einen Monat später bekommt er eine Rechnung vom Abschleppdienst über 450.- darauf steht dass der Abschleppdienst um 13.20 Uhr am Abschlepport gewesen sein soll..
Frage: Darf der Mieter des Parkplatzes auch wenn er sieht dass jemand im Auto sitzt den Dienst rufen? Und muss nicht die Person die den Abschleppdienst bestellt diesen auch bezahlen?
Wir wissen dass es nicht ok ist auf Fremden Parklpatz zu Parkieren, er war nur Kurz auf dem Parkplatz und wie gesagt diese wenigen Minuten die er da war sass er im Auto.
Was kann er machen? Muss er es tatsächlich bezahlen?

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Kommentare

Robert Schweng

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Didier Mbiyavanga Nein muss du nicht zahlen

Derungs-Cathomen Nicole Hatte es eine Amtliche verfügung mit einem Parkverbot auf dem Privatparkplatz?

Marcel Marty Wer den Abschleppdienst ruft bezahlt... Allenfalls kann er den Betrag vom fehlbaren Lenker danach gerichtliche einfordern.

Mirjam Locher-Heuberger In folgendem Link befindet sich die Passage:

"Zu denken gibt mir allerdings, dass dein Parkplatznachbar den Abschleppdienst anforderte, ohne dich vorher zu warnen oder den Hausmeister zu kontaktieren. Ob er rechtlich korrekt gehandelt hat, muss ich offenlassen. Unter Juristen ist nämlich umstritten, ob unberechtigte Parkierer auf privaten Grundstücken zuerst gewarnt werden müssen. Die Gerichtsurteile sind zum Teil widersprüchlich. Unbestritten ist einzig, dass falsch parkierte Autos abgeschleppt werden dürfen. Das gilt als Selbsthilfe gemäss Art. 52 des Obligationenrechts."
https://www.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/13380766?

Mirjam Locher-Heuberger Und unter diesem Link befindet sich die eindeutigere Aussage, dass die Fahrzeugabschleppung unverhältnismässig sei, wenn die Möglichkeit zur Fahrzeughalter-Recherche gegeben sei - was sie ja im vorliegenden Fall definitiv war.
https://www.auto-recht.ch/autoparking/unerlaubtes-parkieren-auf-privatgr...

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