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Frage für einen Bekannten:
Es wird ein Geschäft abgeschlossen im Ausland. Eine Firma Schweizer (verkäufer) andere firma saudi arabien (käufer). 50% ist vor auftrag fällig. Kunde bezahlt in cash. Meeting findet in italien statt. Verkäufer hat nun vertrag mit verkauf in der rasche und 250'000 Euro in Bar. Wie ist nun das korrekte Vorgehen am Zoll bei Rückkehr in die Schweiz?
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Frage für einen Bekannten:
Es wird ein Geschäft abgeschlossen im Ausland. Eine Firma Schweizer (verkäufer) andere firma saudi arabien (käufer). 50% ist vor auftrag fällig. Kunde bezahlt in cash. Meeting findet in italien statt. Verkäufer hat nun vertrag mit verkauf in der rasche und 250'000 Euro in Bar. Wie ist nun das korrekte Vorgehen am Zoll bei Rückkehr in die Schweiz?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:05
Carolin Metzler
Also gehts nur um die Verzollung vom Bargeld?
Fr, 02/06/2017 - 14:05
Carolin Metzler
Wenn ja: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/04414/04415/index.html?lang=de
Fr, 02/06/2017 - 14:05
Mäse Maurer
Ja und was für dokumente gezeigt werden müssen und ob da kosten anfallen am zoll
Fr, 02/06/2017 - 14:05
Mäse Maurer
Carolin Metzler das ist aber für private. Hier geht es um eine firma
Fr, 02/06/2017 - 14:05
Carolin Metzler
Mäse Maurer eine firma kann per defintion kein bargeld einführen
Fr, 02/06/2017 - 14:05
Mäse Maurer
Carolin Metzler ok. Was macht die firma dann in diesem fall?
Fr, 02/06/2017 - 14:05
Carolin Metzler
Mäse Maurer das geld mitnehmen und schauen ob und wenn ja was der zoll wissen will
Fr, 02/06/2017 - 14:05
Diane Esch
Das Bargeld muss angezeigt werden... Dazu muss lückenlos die Herkunft erklärt werden... Wird dies nicht gemacht, wird ein clearingverfahren durchgeführt mit den daraus resultierenden Folgen.... Ergo die entsprechenden Dokumente vorlegen.... Kosten fallen nicht an...wichtig: in der eu muss das Bargeld zudem unaufgefordert angezeigt werden, liegt der Wert über 10.000 Euro....das ist eine bringschuld, welche sonst erstmal strafrechtliche konsequenzen, sprich verfahren weg Verdachts der Geldwäsche mitsich bringt.... Unnötiger Aufwand für beide Parteien
Fr, 02/06/2017 - 14:05
Diane Esch
Noch eine wichtige Ergänzung, das das Geld offensichtlich aus Italien in die Schweiz eingeführt wird... Bei der Ausfuhr aus Italien ist das Geld zwingend schriftlich anzumelden
Fr, 02/06/2017 - 14:05
Diane Esch
Carolin Metzler das finde ich sehr speziell kleinlich ausgelegt, da die Einfuhr unmittelbar auch die Ausfuhr bedingt, was in einem sachzusammenhang liegt und auch wenn im allgemeinen oft nur die juristische Sekunde zwischen beidem liegt, ist beides im Kausalzusammenhang... Aber es kann auch sein,mass ich das nur so sehe, weil es mein tagtäglich Brot ist....... Noch eine persönliche Anmerkung... Deine Antworten lesen sich immer so schroff...
Fr, 02/06/2017 - 14:05
Diane Esch
Mäse Maurer das Formular sollte bei der Zollstelle ausliegen...
Fr, 02/06/2017 - 14:05
Diane Esch
Robert Schweng wenn du mich meinst..... nein, ich kann selber googlen, ich hab hier noch nie eine Frage gepostet, und wenn ich ein rechtliches Problem haben sollte -welches auch immer- ich bin rechtlich soweit bewandert, dass ich mich rechtlich selber beraten kann...warum ich der Gruppe beigetreten bin: um anderen eine Hilfestellung in rechtsbereichen, in denen ich fit bin, fundierte ratschläge geben kann... Und um meinen eigenen Horizont in Bereichen, in denen ich nicht so fit bin, durch diverse Beiträge hier, selber zu erweitern..... Ich hoffe doch, dass das hier erlaubt ist- es steht zumindest nichts gegenteiliges in den Gruppenregeln.. ?
Fr, 02/06/2017 - 14:05
Sinan Cosarpinar
Robert Schweng das verlangt niemand aber wenn du die Antwort weisst ohne zu googeln oder den Link zur Auskunfsstelle kennst kann man es kommentieren. Ansonsten einfach ignorieren.
Fr, 02/06/2017 - 14:05
Robert Schweng
Sinan Cosarpinar Diane Esch ich verweise Mitglieder auch immer gerne mal wieder darauf: https://en.wiktionary.org/wiki/threadjacking