Frage für einen Bekannten:

Es wird ein Geschäft abgeschlossen im Ausland. Eine Firma Schweizer (verkäufer) andere firma saudi arabien (käufer). 50% ist vor auftrag fällig. Kunde bezahlt in cash. Meeting findet in italien statt. Verkäufer hat nun vertrag mit verkauf in der rasche und 250'000 Euro in Bar. Wie ist nun das korrekte Vorgehen am Zoll bei Rückkehr in die Schweiz?

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Kommentare

Carolin Metzler

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Also gehts nur um die Verzollung vom Bargeld?

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Carolin Metzler

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Mäse Maurer

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Ja und was für dokumente gezeigt werden müssen und ob da kosten anfallen am zoll

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Mäse Maurer

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Carolin Metzler das ist aber für private. Hier geht es um eine firma

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Carolin Metzler

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Mäse Maurer eine firma kann per defintion kein bargeld einführen

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Mäse Maurer

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Carolin Metzler ok. Was macht die firma dann in diesem fall?

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Carolin Metzler

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Mäse Maurer das geld mitnehmen und schauen ob und wenn ja was der zoll wissen will

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Diane Esch

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Das Bargeld muss angezeigt werden... Dazu muss lückenlos die Herkunft erklärt werden... Wird dies nicht gemacht, wird ein clearingverfahren durchgeführt mit den daraus resultierenden Folgen.... Ergo die entsprechenden Dokumente vorlegen.... Kosten fallen nicht an...wichtig: in der eu muss das Bargeld zudem unaufgefordert angezeigt werden, liegt der Wert über 10.000 Euro....das ist eine bringschuld, welche sonst erstmal strafrechtliche konsequenzen, sprich verfahren weg Verdachts der Geldwäsche mitsich bringt.... Unnötiger Aufwand für beide Parteien

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Diane Esch

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Noch eine wichtige Ergänzung, das das Geld offensichtlich aus Italien in die Schweiz eingeführt wird... Bei der Ausfuhr aus Italien ist das Geld zwingend schriftlich anzumelden

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Diane Esch

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Carolin Metzler das finde ich sehr speziell kleinlich ausgelegt, da die Einfuhr unmittelbar auch die Ausfuhr bedingt, was in einem sachzusammenhang liegt und auch wenn im allgemeinen oft nur die juristische Sekunde zwischen beidem liegt, ist beides im Kausalzusammenhang... Aber es kann auch sein,mass ich das nur so sehe, weil es mein tagtäglich Brot ist....... Noch eine persönliche Anmerkung... Deine Antworten lesen sich immer so schroff...

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Diane Esch

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Mäse Maurer das Formular sollte bei der Zollstelle ausliegen...

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Diane Esch

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Robert Schweng wenn du mich meinst..... nein, ich kann selber googlen, ich hab hier noch nie eine Frage gepostet, und wenn ich ein rechtliches Problem haben sollte -welches auch immer- ich bin rechtlich soweit bewandert, dass ich mich rechtlich selber beraten kann...warum ich der Gruppe beigetreten bin: um anderen eine Hilfestellung in rechtsbereichen, in denen ich fit bin, fundierte ratschläge geben kann... Und um meinen eigenen Horizont in Bereichen, in denen ich nicht so fit bin, durch diverse Beiträge hier, selber zu erweitern..... Ich hoffe doch, dass das hier erlaubt ist- es steht zumindest nichts gegenteiliges in den Gruppenregeln.. ?

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Sinan Cosarpinar

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Robert Schweng das verlangt niemand aber wenn du die Antwort weisst ohne zu googeln oder den Link zur Auskunfsstelle kennst kann man es kommentieren. Ansonsten einfach ignorieren.

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Robert Schweng

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Sinan Cosarpinar Diane Esch ich verweise Mitglieder auch immer gerne mal wieder darauf: https://en.wiktionary.org/wiki/threadjacking

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