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Frage für eine Kollegin welche Anonym bleiben will.
Sie arbeitet seit 1.Nov 17 70% in einem Restaurant. Nun kann oder will der Chef seit Jan 18 nicht mehr den Lohn bezahlen. Nun hat sie ein Jobangebot auf den 1.April bekommen. Wie kann sie vorgehen,damit sie den neuen Job anfangen kann? Sie hätte 1 Monat Kündigungsfrist im Restaurant.
Vielen Dank
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Frage für eine Kollegin welche Anonym bleiben will.
Sie arbeitet seit 1.Nov 17 70% in einem Restaurant. Nun kann oder will der Chef seit Jan 18 nicht mehr den Lohn bezahlen. Nun hat sie ein Jobangebot auf den 1.April bekommen. Wie kann sie vorgehen,damit sie den neuen Job anfangen kann? Sie hätte 1 Monat Kündigungsfrist im Restaurant.
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Kommentare
Fr, 09/03/2018 - 19:18
Sybille Rellstab
Mahnen Sie Ihren Arbeitgeber, aus Beweisgründen schriftlich, mit eingeschriebenem Brief. Setzen Sie ihm eine kurze Frist (1 Woche).
Ist Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig, dürfen Sie das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen. Vor diesem Schritt sollten Sie sich jedoch rechtlich beraten lassen (zum Beispiel bei einer Gewerkschaft oder beim Arbeitsgericht).
Leiten Sie die Betreibung gegen Ihren Arbeitgeber ein.
Sa, 10/03/2018 - 12:37
Andreas Georg
Wenn der Chef den Lohn nicht auszahlt, erfuellt er seinen Teil im Arbeitsvertrag nicht. Um sicher zu gehen, soll sie ihm schriftlich eine Frist von 7 Tagen fuer due Ausgahlung geben und gleichzeitig ordentlich kuenden mit 1 Monat Frist. Bezahlt er nicht, soll sie ihn sofort ueber ein Inkassobuero betreiben und fristlos kuenden. Viel Erfolg
Di, 13/03/2018 - 12:39
Weissen Beat
So geil, ich sehe des Trolls Kommentare nicht😀🕺🏻
Di, 13/03/2018 - 13:00
Robert Schweng
Wie es aussieht wird man die schlimmsten Zecken auch am schwersten wieder los! 😉
Di, 13/03/2018 - 13:01
Daniela Niederberger
Ich bin mi eiget Chef sorry. 😜
Di, 13/03/2018 - 13:08
Robert Schweng
.. bitte nicht wegen Mobbing kündigen. 😉
Di, 13/03/2018 - 13:35
Daniela Niederberger
Robert Schweng da muesch früehner ufstah😜
Di, 13/03/2018 - 13:49
Robert Schweng
Der gleiche Beitrag (fast) ohne Störfaktoren 😊
https://awri.ch/content/frage-f%C3%BCr-eine-kollegin-welche-anonym-bleib...