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Frage für eine Kollegin: ihre Schwiegermutter hat ihr Auto zerkratzt, sie ist in der Garagenwand zu nahe gefahren.
Jetzt die Frage, kann ihre Schwiegermutter es ihrer Haftpflicht melden? Oder ist die "Familie" ausgeschlossen. Ihre Schwiegermutter hat das Auto für die arbeit gebraucht weil sie einen Unfall hatte und zurzeit kein Auto vefügt.
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Frage für eine Kollegin: ihre Schwiegermutter hat ihr Auto zerkratzt, sie ist in der Garagenwand zu nahe gefahren.
Jetzt die Frage, kann ihre Schwiegermutter es ihrer Haftpflicht melden? Oder ist die "Familie" ausgeschlossen. Ihre Schwiegermutter hat das Auto für die arbeit gebraucht weil sie einen Unfall hatte und zurzeit kein Auto vefügt.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Marina Anaya Valencia
Hat sie den Zusatz "Lenken fremder Motorfahrzeuge" in der Privathaftpflicht überhaupt eingeschlossen?
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Blerta Selmani-Shabani
Ja hat sie, nur die Frage ist eben weil es ihre Schwiegertochter ist...
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Marina Anaya Valencia
Wie steht es denn in den AvB? Das kann von Versicherung zu Versichering unterschiedlich sein..
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Blerta Selmani-Shabani
Ok muss ich ihr demfall sagen, sie hat nur gemeint sie findet nicht das etwas über Familie steht
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Marina Anaya Valencia
Ansonsten anrufen und den Schaden melden.. die werden es ihr dann schon sagen, sollte es nicht versichert sein.
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Marina Anaya Valencia
Und wichtig. Immer in der Police und nicht nur in den AVB nachschauen, was versichert ist. Denn in den AVB sind oft sämtliche versicherbare Risiken erwähnt, was nicht heisst, dass diese auch tatsächlich versichert wurden... lenken fremder Motorfahrzeuge muss somit in der Police erwähnt sein?
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Pia Ammann
Die Schwiegermutter soll den Schaden bei ihrer eigenen Privathaftpflichtversicherung anmelden. Diese sollte eigentlich die Reparatur bezahlen. Auf keinen Fall den Schaden reparieren, ohne die Versicherung vorher zu informieren!
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Claudia Wild
Wenn Sie die Fremdlenkerdeckung hat in der Privarhaftpflicht ist es gedeckt. Bur bei der eigenen Blutlinie nach oben und unten nicht, da gilt es als Eigenschaden.