Frage für eine Kollegin: ihre Schwiegermutter hat ihr Auto zerkratzt, sie ist in der Garagenwand zu nahe gefahren.
Jetzt die Frage, kann ihre Schwiegermutter es ihrer Haftpflicht melden? Oder ist die "Familie" ausgeschlossen. Ihre Schwiegermutter hat das Auto für die arbeit gebraucht weil sie einen Unfall hatte und zurzeit kein Auto vefügt.

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Kommentare

Marina Anaya Valencia

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Hat sie den Zusatz "Lenken fremder Motorfahrzeuge" in der Privathaftpflicht überhaupt eingeschlossen?

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Blerta Selmani-Shabani

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Ja hat sie, nur die Frage ist eben weil es ihre Schwiegertochter ist...

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Marina Anaya Valencia

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Wie steht es denn in den AvB? Das kann von Versicherung zu Versichering unterschiedlich sein..

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Blerta Selmani-Shabani

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Ok muss ich ihr demfall sagen, sie hat nur gemeint sie findet nicht das etwas über Familie steht

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Marina Anaya Valencia

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Ansonsten anrufen und den Schaden melden.. die werden es ihr dann schon sagen, sollte es nicht versichert sein.

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Marina Anaya Valencia

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Und wichtig. Immer in der Police und nicht nur in den AVB nachschauen, was versichert ist. Denn in den AVB sind oft sämtliche versicherbare Risiken erwähnt, was nicht heisst, dass diese auch tatsächlich versichert wurden... lenken fremder Motorfahrzeuge muss somit in der Police erwähnt sein?

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Pia Ammann

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Die Schwiegermutter soll den Schaden bei ihrer eigenen Privathaftpflichtversicherung anmelden. Diese sollte eigentlich die Reparatur bezahlen. Auf keinen Fall den Schaden reparieren, ohne die Versicherung vorher zu informieren!

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Claudia Wild

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Wenn Sie die Fremdlenkerdeckung hat in der Privarhaftpflicht ist es gedeckt. Bur bei der eigenen Blutlinie nach oben und unten nicht, da gilt es als Eigenschaden.

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