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Frage für eine Freundin:
Sie ist in einem befristeten Praktikum. Nun hat der AG herausgefunden, dass sie per Ende des Praktikums eine neue Anstellung hat und will ihr künden. Ist das ein Kündigungsgrund, da das Praktikum ja eh befristet ist und wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus?
Danke für eure rechtlichen Antworten
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Sie ist in einem befristeten Praktikum. Nun hat der AG herausgefunden, dass sie per Ende des Praktikums eine neue Anstellung hat und will ihr künden. Ist das ein Kündigungsgrund, da das Praktikum ja eh befristet ist und wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus?
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Kommentare
Mo, 18/03/2019 - 08:13
Robert Schweng
Diego Martins Nein, ist nicht rechtens. Ein befristeter Vertrag kann man nicht kündigen ausser es liegt ein wichtiger Grund im Sinne von Art. 337 OR vor, der zur fristlosen Auflösung berechtigt und hier sehe ich keinen Grund.
Nathalie Grolimund Diego Martins Das heisst der im Praktikum vereinbarte Endtermin gilt?
Martin Kaiser Die Antwort ist richtig, mit folgender Ausnahme:
Wird in einem befristeten Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist vereinbart, liegt ein Vertrag mit einer maximalen Laufzeit vor. Der Vertrag kann vor Ablauf der vereinbarten maximalen Dauer gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, endet er nach Ablauf der vereinbarten Maximaldauer automatisch ohne Kündigung.