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Frage für eine Freundin:
Ein Bekannter schuldet ihr Geld. Es handelt sich hier um ca CHF 8'500. Seit 2011. Es gibt eine Schuldanerkennung welche der Bekannte meiner Freundin unterschrieben hat.
In dieser Schuldanerkennung hat man auch festgehalten, wie und wann das Geld zurück bezahlt werden soll.
Nun hat sich dieser Bekannte aber nie daran gehalten, sprich er hat nie wie vereinbart etwas einbezahlt, der Gesamtbetrag ist noch offen.
Da er sehr viele Betreibungen hat und zur Zeit anscheinend nicht arbeitet, denkt sie, dass eine Betreibung nichts bringen würde. Ich bin da anderer Meinung.
Anscheinend ist es aber auch so, dass dieser Bekannte immer wieder schwarz arbeitet (sie weiss aber auch nicht wo!) um der Lohnpfändung zu entkommen. Er verspricht immer wieder ihr einen Teil zu geben, hält sich aber nie daran!
Würde eine Betreibung tatsächlich nichts bringen wenn Steuerschulden, offene Alimente, Bussen bereits betrieben wurden?
Kann man so jemanden auch bei der Polizei anzeigen? Wenn ja, wie sollte diese Anzeige lauten?
Wir duskutieren seit Tagen darüber und ich bin überzeugt, dass man da was machen könnte und hoffe auf eure Inputs oder Erfahrungen.
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Frage für eine Freundin:
Ein Bekannter schuldet ihr Geld. Es handelt sich hier um ca CHF 8'500. Seit 2011. Es gibt eine Schuldanerkennung welche der Bekannte meiner Freundin unterschrieben hat.
In dieser Schuldanerkennung hat man auch festgehalten, wie und wann das Geld zurück bezahlt werden soll.
Nun hat sich dieser Bekannte aber nie daran gehalten, sprich er hat nie wie vereinbart etwas einbezahlt, der Gesamtbetrag ist noch offen.
Da er sehr viele Betreibungen hat und zur Zeit anscheinend nicht arbeitet, denkt sie, dass eine Betreibung nichts bringen würde. Ich bin da anderer Meinung.
Anscheinend ist es aber auch so, dass dieser Bekannte immer wieder schwarz arbeitet (sie weiss aber auch nicht wo!) um der Lohnpfändung zu entkommen. Er verspricht immer wieder ihr einen Teil zu geben, hält sich aber nie daran!
Würde eine Betreibung tatsächlich nichts bringen wenn Steuerschulden, offene Alimente, Bussen bereits betrieben wurden?
Kann man so jemanden auch bei der Polizei anzeigen? Wenn ja, wie sollte diese Anzeige lauten?
Wir duskutieren seit Tagen darüber und ich bin überzeugt, dass man da was machen könnte und hoffe auf eure Inputs oder Erfahrungen.
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:56
Péryl Mauron
Bin hald immer wieder der Meinung, dass in so einem Fall eine Betreibung nicht sehr viel bringt, man kann sich aber von Fall zu Fall täuschen.
Wenn er schon einige Male betrieben wurde, sind andere, sagen wir mal wichtigere, Gläubiger zuerst dran..
Grad Steuer- oder Alimentenschulden und Bussen..
Danach wird abgearbeitet..
Das heisst VIELLEICHT wird deine Freundin in 50 Jahren Geld sehen, vielleicht aber auch nicht...
Di, 15/08/2017 - 15:56
Sanja Piric-Calic
Eben, wahrscheinlich gibts dann einen Verlustschein. Vielen Dank euch! Ich habe ihr bei so einem Betrag geraten zu betreiben, ich persönlich würde es machen.
Vertragsbruch ist aber keine Straftat die man anzeigen könnte? Oder?
Di, 15/08/2017 - 15:56
Péryl Mauron
Ich würde es wahrscheinlich trotzdem machen, er könnte vielleicht einmal erben oder im Lotto gewinnen oder wie auch immer..
Und sonst hab ich lieber mit 70 nochmal 8'500.- mehr als, falls nicht versucht, 8'500.- verloren..
Di, 15/08/2017 - 15:56
Patric Jacob
Ich würde auch betreiben und dann das fortsetzungsbegehren stellen. Verzugszinsen.
Di, 15/08/2017 - 15:56
Rosalie Roth
wenn bereits betreibungen bestehen,wird er ganz hinten angestellt.eine gläubigerbevorzugung gibt es nicht und ist auch nicht zulässig.von betrug denke ich kann erst die rede sein,falls er bereits bei mehreren personen auf diese weise geld "ergaunert" hat,sprich vorsätzlich gehandelt hat,im wissen dass er das geld sowieso nicht zurückzahlen kann oder schwarzarbeit nachzuweisen wird.
Di, 15/08/2017 - 15:56
Patric Jacob
Ich bin mir nicht sicher ob der Vertrag notariell beglaubigt werden muss. Steht aber im OR. Weiss das gerade jemand?
Di, 15/08/2017 - 15:56
Sanja Piric-Calic
Ist kein Vertrag sondern eine Schuldanerkennung. Diese muss nicht noteriell beglaubigt werden, dient einerseits als Beweis andererseits wird der Rechtsvorschlag durch die Schuldanerkennung ungültig
Di, 15/08/2017 - 15:56
Karin Tobler
Ist Zivilrecht und nicht Strafrecht und kann darum bei der Polizei nicht angezeigt werden
Di, 15/08/2017 - 15:56
Brigitte Flöer
Ich würde betreiben.
Wenn er in Privatkonkurs geht so gibt es kein Geld mehr. Aber wenn man Betreibt und er Erbt so muss er es nachzahlen
Di, 15/08/2017 - 15:56
Birgit Rechsteiner
Darlehen verjähren nach 10 Jahren - und bei einem befristeten Darlehen fängt die Verjährungszeit erst ab Ablauf der Frist an zu laufen...
Beim unbefristeten fängt die Verjährung an zu laufen am ersten Tag der ersten Kündigungsmöglichkeit.
Falls Zins bezahlt wird, ist jede weitere Zahlung des Zinses einen neue Schuldanerkennung - d.h. dass ab jeder Zahlung die Frist von 10 Jahren neu zu laufen beginnt.
Di, 15/08/2017 - 15:56
Alina Epp
Bevor deine Freundin an das Geld kommt werden erstemal alle anderen Schuldengepfändet wenn er ein Einkommen hat. Es geht nach der Reihenfolge.
Ist dann halt im Betreibungsregister aber das kann Jahre dauern.
Di, 15/08/2017 - 15:56
Mark Tanner
Für eine Betreibung muss sie aber zuerst 30 Prozent vom Geld vorschiessen damit er betrieben wird
Di, 15/08/2017 - 15:56
Birgit Rechsteiner
woher hast du das mit 30%?
Eine Betreibung kostet bei einem Betrag von CHF 8'500 - CHF 73.30
Nix von 30%
Di, 15/08/2017 - 15:56
Birgit Rechsteiner
https://www.e-service.admin.ch/eschkg/cms/content/faq/teuertab_de