Frage für e Kollegin wen ihr im Gespräch mit dem Chef das Kündigungsschreiben übergeben wird und sie dies nicht Unterschreibt ist die Kündigung trotzdem Rechtskräftig bitte um Antworten

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Kommentare

Claudia Burkart

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Ja ist es da Sie es angenohmen und unterschrieben hat.

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Nina Nikolic-Manetsch

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Sie hats nicht unterschrieben

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Beatrice Zbinden

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Soviel ich weiss ist die Kündigung auch gültig, wenn der Gekündigte nicht unterschrieben hat. Die Unterschrift beweist nur, dass er die Kündigung erhalten hat. Der Arbeitgeber kann aber auch die Kündigung unter Zeugen übergeben, dann wird eine Unterschrift bestimmt hinfällig.

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Martina Müller-Hochstrasser

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Seit wann muss der Gekündigte die Kündigung unterschreiben?

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Beatrice Zbinden

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Geht bei persönlicher Übergabe um Bestätigung, dass er die Kündigung erhalten hat

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Claudia Burkart

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Das es bewiesen ist das sie sie angenohmen hat

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Christian Sahli

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Sie ist Rechtkräftig wenn die Kündigung mit einer Unterschrift bestätigt wird oder durch einen nach Möglichkeit unabhängigen Zeugen die Übergabe schriftlich bestätigt wird.

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