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Frage für e Kollegin wen ihr im Gespräch mit dem Chef das Kündigungsschreiben übergeben wird und sie dies nicht Unterschreibt ist die Kündigung trotzdem Rechtskräftig bitte um Antworten
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Frage für e Kollegin wen ihr im Gespräch mit dem Chef das Kündigungsschreiben übergeben wird und sie dies nicht Unterschreibt ist die Kündigung trotzdem Rechtskräftig bitte um Antworten
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:00
Claudia Burkart
Ja ist es da Sie es angenohmen und unterschrieben hat.
Fr, 02/06/2017 - 13:00
Nina Nikolic-Manetsch
Sie hats nicht unterschrieben
Fr, 02/06/2017 - 13:00
Beatrice Zbinden
Soviel ich weiss ist die Kündigung auch gültig, wenn der Gekündigte nicht unterschrieben hat. Die Unterschrift beweist nur, dass er die Kündigung erhalten hat. Der Arbeitgeber kann aber auch die Kündigung unter Zeugen übergeben, dann wird eine Unterschrift bestimmt hinfällig.
Fr, 02/06/2017 - 13:00
Martina Müller-Hochstrasser
Seit wann muss der Gekündigte die Kündigung unterschreiben?
Fr, 02/06/2017 - 13:00
Beatrice Zbinden
Geht bei persönlicher Übergabe um Bestätigung, dass er die Kündigung erhalten hat
Fr, 02/06/2017 - 13:00
Claudia Burkart
Das es bewiesen ist das sie sie angenohmen hat
Fr, 02/06/2017 - 13:00
Christian Sahli
Sie ist Rechtkräftig wenn die Kündigung mit einer Unterschrift bestätigt wird oder durch einen nach Möglichkeit unabhängigen Zeugen die Übergabe schriftlich bestätigt wird.