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Frage einer Kollegin:
Sie hat per 31.12.2018 gekündigt. Letzter Arbeitstag wäre der 21.12.2018 gewesen. Ihr Sohn wurde gestern operiert und sie erhielt ein Zeugnis, dass sie bis und mit 21.12.2018 nicht arbeiten muss. Kann die Chefin nun verlangen, dass sie diese Tage nacharbeiten geht?
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Sie hat per 31.12.2018 gekündigt. Letzter Arbeitstag wäre der 21.12.2018 gewesen. Ihr Sohn wurde gestern operiert und sie erhielt ein Zeugnis, dass sie bis und mit 21.12.2018 nicht arbeiten muss. Kann die Chefin nun verlangen, dass sie diese Tage nacharbeiten geht?
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Kommentare
Mi, 19/12/2018 - 16:47
Robert Schweng
Andreas Thanner Grundsätzlich mal die Frage: wer hat denn gekündigt? Der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber?
Wenn der Arbeitnehmer gekündigt hat, dann verlängert sich die Kündigungsfrist nie.
Walter Büchi nein.
grds. kommt der kündigungsschutz gem. art. 336c or nur dann zur anwendung, wenn das arbeitsverhältnis durch eine ordentliche kündigung des arbeitgebers aufgelöst wurde.